- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
- Gästeorientierung und Marketing
- Branchenbezogenes Management
- Branchenbezogenes Recht
- Gastronomische Angebotsformen
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Aufstiegs-BAföG: Quelle (Stand 2026-07)
LERN- UND ARBEITSMETHODIK Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Volks- und Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung Handlungsspezifische Qualifikationen Gästeorientierung und Marketing Branchenbezogenes Management Branchenbez…
Grundsätzlich ja: Für diesen Kurs kommen Aufstiegs-BAföG in Betracht. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Förderstelle im Einzelfall (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter – Ermessensentscheidung).
Die Aufstiegsfortbildung dauert 12 Monate.
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: IHK-Abschluss.
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