- Durchführung der Alarmverfolgung bzw. Alarmvorprüfung am oder im überwachten Objekt
- Einleiten schadensbegrenzender und objektsichernder Maßnahmen vor Ort
- Scharf-/Unscharfschaltung der EMA
- Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden am Einsatzort
- sichere Objekt-Schlüsselhandhabung im Rahmen der Alarmverfolgung

Interventionskräfte überwachen - meist im Auftrag von Sicherheitsunternehmen - Gebäude und Objekte in einem bestimmten Revier (zum Beispiel Stadtteil) zu bewusst unregelmäßigen (Nacht-)Zeiten. Interventionskräfte sind wachen Auges unterwegs, sie überprüfen auf Unregelmäßigkeiten hin, achten auf verdächtige Geräusche, Gerüche oder sonstige Spuren, die auf Schäden oder kriminelle Handlungen hinweisen. Sie kontrollieren verschiedenste Sicherheitseinrichtungen wie verschlossene Türen und Fenster oder die Funktionsfähigkeit von Alarmanlagen. Mit Pkws, die über Funkeinrichtungen verfügen, fahren sie von Objekt zu Objekt und geben regelmäßige Meldungen über Standort und Fahrziel beziehungsweise besondere Vorkommnisse durch. Das Feststellen der Ursachen bei Alarmmeldungen, das Sichern aufgebrochener Türen und Fenster und zum Teil das Begehen der einzelnen Objekte mit Wachhund gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Die Teilnehmenden durchlaufen die Schulung und Wissensfeststellung zur Interventionskraft gem. VdS 2172 und sollten die entsprechende Zertifizierung ablegen.