Als Praxisanleitung sind Sie gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 24-Stündigen (3 Tage) Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die Pflichtfortbildungen sind auf die neuen gesetzlichen Vorgaben abgestimmt, praxisnah und kompakt aufgebaut.

Lerninhalte:

  • Refreshing des Praxiswissens, Pflegetheorie
  • Aktuelle gesetzliche Vorgaben (Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Rolle der Praxisanleitung)
  • Gestaltung von Lern- und Prüfungssituationen
  • Reflexion und Austausch mit Dozent:innen und Kolleg:innen

Mehr Informationen: https://www.maxq.net/berufsbilddetail/pflichtfortbildung-fuer-praxisanleiter-innen/