Die außerklinische Intensivpflege erfordert speziell qualifizierte Fachkräfte, um eine hochwertige Versorgung von beatmeten Patient:innen sicherzustellen. Die GKV-Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V (seit April 2023) sehen eine verpflichtende Weiterbildung zum/zur Pflegeexpert:in für außerklinische Intensivpflege und Beatmung vor.
Inhalte der Weiterbildung:
- Management Trachealkanüle
- Heimbeatmung
- Klinische Veränderungen und Notfallsituationen
- Rechtskunde inkl. Qualitätsmanagement
- Kommunikation
- Arzneimittelmanagement
- Schmerzmittelmanagement
- Ernährungsmanagement
- Patientenmanagement
- weitere Themen nach den DIGAB-Richtlinien
Weitere Informationen: https://www.maxq.net/berufsbilddetail/weiterbildung-pflegefachkraft-fuer-ausserklinische-beatmung/