Die außerklinische Intensivpflege erfordert speziell qualifizierte Fachkräfte, um eine hochwertige Versorgung von beatmeten Patient:innen sicherzustellen. Die GKV-Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V (seit April 2023) sehen eine verpflichtende Weiterbildung zum/zur Pflegeexpert:in für außerklinische Intensivpflege und Beatmung vor.

Inhalte der Weiterbildung:

  • Management Trachealkanüle
  • Heimbeatmung
  • Klinische Veränderungen und Notfallsituationen
  • Rechtskunde inkl. Qualitätsmanagement
  • Kommunikation
  • Arzneimittelmanagement
  • Schmerzmittelmanagement
  • Ernährungsmanagement
  • Patientenmanagement
  • weitere Themen nach den DIGAB-Richtlinien

Weitere Informationen: https://www.maxq.net/berufsbilddetail/weiterbildung-pflegefachkraft-fuer-ausserklinische-beatmung/