Der Studiengang zielt auf den Erwerb vertiefter Kompetenzen im Schnittstellenbereich von Medizin, Ethik und Recht, mit denen eine praxisnahe und gleichzeitig wissenschaftlich fundierte Bewertung und Abwägung von komplexen Fragestellungen möglich werden. Dabei werden gleichermaßen medizinische, medizin- und bioethische sowie medizinrechtliche Perspektiven zur interdisziplinären Problemlösung – unter Einbezug von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen – vermittelt.
Wissensbereiche: Medizin, Philosophie, Recht
Schwerpunkte: Verfassungs- und Gesundheitsrecht, Gesundheitsökonomik, Klinische Philosophie, Pflegerecht, Praktische Philosophie, Theologie, Rechtsmedizin