Durch die Weiterbildung zum Fachwirt oder zum Gepr. Bilanzbuchhalter haben Sie bereits einen guten Einblick in die Gestaltung und Durchführung von betrieblichen Ausbildungen erhalten und möchten nun einen Nachweis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation erhalten. Durch das Ablegen Ihrer Weiterbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsverordnung befreit. Sie müssen jedoch eine praktische Prüfung ablegen, um Ausbilder bzw. Ausbilderin zu sein.Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die praktische Unterweisung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Im Anschluss zum Kurs wird die praktische Prüfung abgenommen.
Zu Beachten: zwischen den Unterrichtseinheiten ist eine Selbstlernphase erforderlich die ca. 3-4 Zeitstunden einnimmt. Zudem sind die bereits erworbenen theoretischen Kenntnisse anzuwenden.