Mehr dürfen. Mehr können. Mehr Verantwortung im Betrieb.
Du kennst die Situation: Du klemmst etwas an, behebst eine kleine technische Störung - du weißt, wie es geht, du hast die Erfahrung. Du machst es einfach.
Aber darfst du es auch - oder machst du es bisher ohne die passende Berechtigung?

Genau dafür legst du jetzt die fachliche Grundlage: Mit der Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird aus nicht dürfen ein klares selbst machen - offiziell und eigenständig.

Du lernst, elektrische Arbeiten sicher nach Vorschrift durchzuführen.
Die konkrete Unterweisung in deine festgelegten Tätigkeiten erfolgt nach dem Lehrgang im Betrieb - abgestimmt auf deine Aufgaben.

Du verstehst, was du tust, triffst klare und sichere Entscheidungen und arbeitest nicht mehr nach Gefühl. Du wirst eigenständig handlungsfähig und führst deine Aufgaben im klar geregelten Rahmen aus.
Damit verbindest du Fachwissen, sicheres Entscheiden und fachgerechte Ausführung - genau das macht echte Kompetenz aus.

Vom Mithelfen zum eigenständigen Ausführen - mit Verantwortung und dem guten Gefühl, es jetzt auch wirklich zu dürfen.

Kompetenzwelt:

  1. IchÜbernehmeDieAufgabe
  2. IchWeißWasIchDarf
  3. IchMachEsFachgerechtTeil 1: Ausbildung in der IHK Akademie Schwaben Allgemeine Grundlagen der Elektrotechnik, Wechselstromtechnik und Drehstromtechnik - Schutzmaßnahmen nach VDE - Aufbau und Funktion elektrischer Maschinen und Bauteile der Elektrotechnik - Aufbau und Inbetriebnahme elektrischer Steuerungen incl. Fehlersuche - Schriftlicher und praktischer Zwischentest (IHK Akademie-Zertifikat) Teil 2: Betriebliche Ausbildung (aufgabenspezifischer Zeitansatz) Praktische Unterweisung durch eine befähigte Person an zugewiesenen Anlagen im Betrieb Fachpraktisches Training an benannten Anlagen in der Betriebsabteilung oder im Serviceeinsatz unter Anleitung einer Elektrofachkraft Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Unternehmen ein Zertifikat aus, in dem es festlegt und bescheinigt, mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künftig im Unternehmen beauftragt werden darf.