Die Anlagenbuchhaltung ist Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Sie ermittelt und dokumentiert die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eines Unternehmens. Grundlagenkenntnisse der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sind wichtig für eine korrekte und sichere Durchführung der Anlagenbuchhaltung.
In unserem Seminar lernen Sie die Anlagenbuchhaltung von Expertnen aus der Praxis kennen und anwenden. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Aspekte und können anschließend die Anlagenbuchhaltung unternehmensspezifisch führen.

* Grundlagen
* Handelsrecht im Überblick (Buchführungspflicht) und relevante Grundsätze ordnungsmäßige Buchführung
* Abgrenzung und Definitionen von Vermögensgegenstände Wirtschaftsgütern, Betriebsvermögen
* Anschaffungskosten/Herstellungskosten (AHK)
* Bewertungsgrundsätze und anzuwendende Regelungen
* Fortgeführte AHK (Abschreibungen, Wertaufholung) und außerplanmäßige Abschreibungen
* Zuschüsse für Anlagegüter nach R 6.5 EStR
* Reinvestitionsrücklage nach § 6 b EStG
* Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) gemäß R 6.6 EStR
* Anlagevermögen nach § 266 Abs. 2 A HGB Aufbau des Anlagevermögens in der Bilanz
* Immaterielle Vermögensgegenstände (selbst geschaffene und entgeltlich erworbene Anlagegüter)
* Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
* Gebäude/Gebäudeteile (Grund und Boden, selbständige und unselbständige Gebäudeteile, Abbruchkosten, Gebäudeabschreibungen)
* Geschäfts- und Betriebsausstattung
* Technische Anlagen und Maschinen (GWG, Sammelposten, Festwert)
* Finanzanlagen
* Führung eines Anlagengitters
* Praktische Beispiele

Wenn Sie diese Weiterbildung mit anderen Weiterbildungen aus unserem Angebot kombinieren, können Sie ein IFM-Diplom erwerben.
Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Webseite.