Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
Teil 1: Unternehmensstrategie - ca. 230 Std. Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten Unternehmensstrategie planen Teil 2: Unternehmensführung - 280 Std.
Lerninhalte
<p>Teil 1: Unternehmensstrategie - ca. 230 Std. <br/>Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten<br/>Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten<br/>Unternehmensstrategie planen<br/> <br/>Teil 2: Unternehmensführung - 280 Std. <br/>Unternehmensführung und -organisation gestalten<br/>Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern<br/>Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen<br/>Wertschöpfung optimieren<br/> <br/>Teil 3: Personalmanagement - ca. 120 Std. <br/>Personal planen und gewinnen<br/>Personal führen und entwickeln<br/> <br/>Teil 4: Innovationsmanagement - ca. 40 Std. <br/>Projektarbeit<br/> <br/>Die Teile 1 bis 3 können in Teilprüfungen abgelegt werden. Mit der Durchführung der Projektarbeit im Prüfungsteil Innnovationsmanagement kann erst begonnen werden, nachdem die Prüfungsteile 1 bis 3 erfolgreich absolviert worden sind, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Ablegung dieser drei Prüfungsteile </p><br/><p>Zulassungsvoraussetzung<br/>1. Die erfolgreiche Meisterprüfung im Handwerk und der/die Gepr. kaufmännische Fachwirt/in HwO führen immer direkt zur Zulassung.<br/>2. Der/die Gepr. Fachfrau/mann für Kaufmännische Betriebsführung HwO, der/die Industriemeister/in, der/die staatlich geprüfte Techniker/in oder ein staatlich anerkannter Hochschulabschluss führen nur zu einer Zulassung, wenn eine mindestens einjährige kaufmännische Berufspraxis vorliegt.<br/>3. Fortbildungsabschlüsse mit anderen einschlägigen Qualifikationen führen nur zur Zulassung, wenn eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis vorliegt.<br/>4. Eine Gesellen- oder Abschlussprüfung (z.B. als Bürokauffrau/mann) führt auch in Verbindung mit mehrjähriger Berufspraxis nicht zur Zulassung. Die Bürokaufleute müssen daher erst eine Fortbildung zum/zur Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HwO absolvieren und mindestens eine einjährige Berufspraxis vorweisen.</p><p>Information<br/>Der/die Geprüfte/r Betriebswirt/-in nach der Handwerksordnung ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 7 zugeordnet (vgl. www.dqr.de).Gut zu wissen...Als Absolvent des bundesweit anerkannten Lehrgangs Gepr. Betriebswirt (HwO) können Sie an einigen Hochschulen ein verkürztes, berufsbegleitendes Studium zum Bachelor of Arts aufnehmen. Dies gilt im Grundsatz auch an staatlichen Hochschulen in NRW. Die endgültige Entscheidung hierüber wird aber immer im Einzelfall von der aufnehmenden Hochschule getroffen.</p><p> - Stand: 09.06.2026</p>
Bewertungen (0)
Häufige Fragen zu „Betriebswirt (HWK)“
Ist „Betriebswirt (HWK)“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Betriebswirt (HWK)“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 6 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Betriebswirt (HWK)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Betriebswirt (HWK)“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.