ie Werkschutzlehrgänge können als einzelne Lehrgänge oder in Verbindung mit anderen Lehrgängen wie z.B. der Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO oder der Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolviert werden. Außerdem stellen die Werkschutzlehrgänge I-IV den Grundbaustein zur Ausbildung zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft dar.

Rechtskunde
Dienstkunde
Schutz- und Sicherheitstechnik
Umgang mit Menschen