Teil I: Fachpraxis

Werkstattpraktikum
Blechbearbeitung und Trockenbau
Teil II: Fachtheorie

Technische Mathematik
Technisches Zeichnen
Fachtechnologie
Verfahrenstechnik
Werkstoffkunde
Kalkulation und Abrechnung
Voraussetzungen
Voraussetzung ist grundsätzlich der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Berufsausbildung. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Sonderzulassung. In diesen Fällen setzen Sie sich bitte dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer zu Leipzig in Verbindung. - Stand: 09.06.2026