Schützen Sie Ihre Beschäftigten und Ihr Unternehmen durch die fachgerechte und qualifizierte Schulung eines geeigneten Mitarbeiters zum/zur Brandschutzbeauftragten.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Brandlehre
Baulicher Brandschutz
Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Organisatorischer Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz, Brandschutzmanagement
Besondere Brandgefahren, Maßnahmen
Objektbegehung
Die AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) fordert - Besserer Brandschutz im Wohnbereich - Brandschutztechnische Anforderungen von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung mit der Richtlinien für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (2013-1).
Weiterhin sind Unternehmen durch den § 26 VkVO - Verkaufsstättenverordnung - Absatz 1 sowie durch die IndBauRL - Industriebaurichtlinie zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet.
Laut § 3 ArbSchG - gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen.