Im dritten Handlungsfeld steht die steuerrechtliche Beurteilung und Darstellung betrieblicher Sachverhalte im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden vertiefen ihre Kenntnisse im Unternehmenssteuerrecht und erlernen die rechtssichere Anwendung zentraler steuerlicher Vorschriften auf typische Geschäftsvorfälle im betrieblichen Alltag. Dabei werden sowohl ertragsteuerliche als auch verkehrsteuerliche Aspekte berücksichtigt.
Konkret umfasst der Themenbereich die systematische Anwendung der Abgabenordnung (AO) und ihrer grundlegenden Regelungen zu steuerlichen Pflichten, Fristen, Mitwirkungspflichten und der Durchführung von Außenprüfungen. Ergänzend dazu werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die steuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer erarbeitet.
Ein zentrales Lernziel ist die Fähigkeit, steuerliche Konsequenzen für unterschiedliche Unternehmensformen, Rechtsgestaltungen und wirtschaftliche Aktivitäten korrekt zu erfassen und darzustellen. Die Unterschiede zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung werden systematisch herausgearbeitet, insbesondere im Hinblick auf abweichende Bewertungsansätze, steuerliche Sondervorschriften und Ansatzverbote.
Darüber hinaus werden Grundzüge des internationalen Steuerrechts thematisiert, etwa im Hinblick auf Betriebsstätten, Doppelbesteuerungsabkommen, beschränkte Steuerpflicht und grenzüberschreitende Liefer- und Leistungsbeziehungen. Auch umsatzsteuerliche Spezialthemen wie innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge-Verfahren oder der Vorsteuerabzug werden einbezogen.
Dieses Handlungsfeld zielt darauf ab, steuerrechtliche Risiken und Gestaltungsspielräume zu erkennen, steuerliche Auswirkungen betrieblicher Entscheidungen fundiert beurteilen zu können und die steuerliche Compliance im Unternehmen sicherzustellen. Es schafft die Grundlage für eine fachlich fundierte Kommunikation mit Finanzbehörden, Steuerberatern und internen Entscheidungsträgern.