Der Kurs "Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (Level 5 - Spezialist) für spezialisierte Mitarbeiter im Personalwesen" stellt die höchste Qualifikationsstufe innerhalb der modular aufgebauten Weiterbildung zur Entgeltabrechnung dar. Er richtet sich an Fachkräfte im Personalwesen, die bereits über umfassende Kenntnisse in Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht verfügen und ihre Kompetenzen in der Bearbeitung komplexer Abrechnungssachverhalte weiter vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen anspruchsvolle Spezialfälle der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die in der Praxis regelmäßig auftreten und ein hohes Maß an Fachkenntnis, Sorgfalt und rechtlicher Sicherheit erfordern.
Ein zentrales Thema ist die fachgerechte Abrechnung von Sondervergütungen, Einmalzahlungen, Tantiemen, Boni, Abfindungen sowie von Sachbezügen wie Firmenwagen oder Essenszuschüssen. Die Teilnehmenden lernen, wie steuerpflichtige, steuerfreie und pauschalbesteuerte Vergütungsbestandteile rechtlich voneinander abzugrenzen und korrekt in die Entgeltabrechnung zu integrieren sind. Dabei wird auch auf aktuelle gesetzliche Vorgaben, BMF-Schreiben und lohnsteuerliche Verwaltungsanweisungen eingegangen, um rechtssicheres Arbeiten auf aktuellem Stand zu gewährleisten.
Im Bereich des Sozialversicherungsrechts liegt der Fokus auf Spezialregelungen und Ausnahmetatbeständen, die in der Praxis besonders prüfungsrelevant sind. Behandelt werden u. a. Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen, Beschäftigung von Rentnern, Werkstudentenregelungen, geringfügige Beschäftigung mit Überschreitung der Entgeltgrenzen, Arbeitszeitkonten sowie die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Auslandsentsendungen. Die Teilnehmenden lernen, Beitragsgruppen und Meldeverfahren korrekt anzuwenden, Rückmeldungen von Krankenkassen auszuwerten und Stornierungen bzw. Korrekturmeldungen rechtssicher zu verarbeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung schwieriger Konstellationen in der täglichen Abrechnungspraxis. Dazu gehören unter anderem Rückrechnungen über mehrere Monate, untermonatige Ein- und Austritte, Abrechnungen bei unterbrochenen Beschäftigungsverhältnissen, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit unter Berücksichtigung der Umlageverfahren U1, U2 und U3. Zusätzlich wird auf die lohnsteuerliche Behandlung von Abfindungen mit Fünftelregelung und Progressionsvorbehalt eingegangen.
Besondere Aufmerksamkeit wird den Anforderungen an die Prüfungssicherheit gewidmet. Der Kurs vermittelt, welche Dokumentationen bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder bei Lohnsteuer-Außenprüfungen durch das Finanzamt vorzuhalten sind und wie Fehlerquellen erkannt und vermieden werden können. Dazu gehört auch die rechtssichere Handhabung von ELStAM-Daten, Steuerklassenwechseln, Freibeträgen, Lohnsteuerbescheinigungen und Jahresmeldungen.
Zur Anwendung und Vertiefung der Inhalte werden praxisnahe Fallbeispiele und komplexe Rechenfälle eingesetzt. Die Teilnehmenden bearbeiten typische Szenarien aus verschiedenen Unternehmenskontexten - etwa im Umgang mit variablen Vergütungsmodellen, Zuschlägen für Nacht- und Feiertagsarbeit, betrieblicher Altersversorgung oder betrieblichen Bündnissen zur Mitarbeiterbindung. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, mit Fokus auf rechtliche Begründung, rechnerische Umsetzung und Dokumentationspflichten.
Der Kurs setzt sichere Vorkenntnisse in der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie ein grundlegendes Verständnis für das Zusammenspiel von Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht voraus. Er richtet sich an spezialisierte Mitarbeitende im Personalwesen, in der Entgeltabrechnung oder in angrenzenden Bereichen, die regelmäßig mit komplexen Sachverhalten und erhöhten Prüfanforderungen konfrontiert sind.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden ein institutsinternes Zertifikat, das die Fachspezialisierung dokumentiert und die vermittelten Inhalte detailliert aufführt. Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, selbstständig und rechtssicher auch anspruchsvolle Abrechnungsfälle zu bearbeiten, Rückfragen von Behörden fundiert zu beantworten und als interne Ansprechpartner für komplexe Fragestellungen im Unternehmen zu fungieren.