Die Inhalte unserer Fortbildung sind passgenau auf den DIHK-Rahmenplan für Personalfachkaufleute abgestimmt und bereiten praxisnah auf die IHK-Prüfung vor. Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit, die Personalarbeit in allen Facetten professionell zu organisieren, durchzuführen und weiterzuentwickeln.
Ein zentrales Ziel ist es, den Personalbereich sinnvoll in die Gesamtorganisation des Unternehmens einzubinden und ihn als internen Dienstleister mit einem klaren Leistungsangebot zu positionieren. Dazu gehört die Gestaltung effizienter Prozesse im Personalwesen, die Planung und Durchführung von Projekten sowie der kompetente Einsatz moderner Informationstechnologien. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, Beratungsgespräche zu führen, Fachthemen überzeugend zu präsentieren und Moderationsmethoden professionell einzusetzen. Ergänzt wird dies durch die Arbeit an persönlichen Kompetenzen wie effektive Arbeitstechniken, strukturiertes Zeitmanagement und eine klare Kommunikationsfähigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Durchführung von Personalarbeit auf Grundlage aktueller gesetzlicher Bestimmungen. Dabei wird sowohl das individuelle als auch das kollektive Arbeitsrecht behandelt, um Personalverantwortliche in die Lage zu versetzen, Verträge zu gestalten, Beendigungen von Arbeitsverhältnissen rechtssicher durchzuführen und Prozessrisiken realistisch einzuschätzen. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden vertieftes Wissen im Sozialversicherungsrecht sowie im Umgang mit Vergütungs- und Einkommenssystemen. Sie lernen, administrative Aufgaben inklusive der Entgeltabrechnung professionell zu bewältigen und die Personalbeschaffung sowohl operativ als auch strategisch auszurichten.
Die Inhalte zur Personalplanung, zum Personalmarketing und zum Personalcontrolling bereiten darauf vor, personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung abzuleiten und konjunkturelle sowie beschäftigungspolitische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Teilnehmende entwickeln die Kompetenz, Beschäftigungsstrukturen zu analysieren, den Personalbedarf für Produktions- und Dienstleistungsprozesse zu ermitteln und darauf aufbauend eine nachhaltige Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung vorzunehmen. Ein praxisorientiertes Personalcontrolling unterstützt dabei, die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und zu steuern.
Ein weiteres Kernmodul widmet sich der Personal- und Organisationsentwicklung. Hier lernen die Teilnehmenden, Mitarbeiter systematisch zu beurteilen, Potenziale zu erkennen und gezielt zu fördern. Sie entwerfen Konzepte für die Kompetenzentwicklung, erstellen Qualifikationsanalysen und entwickeln Qualifizierungsprogramme. Zudem befassen sie sich mit der Konzeption und Umsetzung zielgruppenspezifischer Förderprogramme und lernen, Qualitätsmanagementinstrumente in der Personal- und Organisationsentwicklung einzusetzen. Ergänzend werden moderne Führungsmodelle und Führungsinstrumente vermittelt, um Führungskräfte wirksam zu beraten und betriebliche Arbeitsformen aktiv mitzugestalten. Dabei steht auch die Umsetzung neuer Arbeits- und Lernorganisationen im Vordergrund, die den Anforderungen einer digitalisierten Arbeitswelt gerecht werden.
Ein besonders wichtiger Bestandteil der Fortbildung ist der Themenkomplex "Recht und Steuern im Personalwesen". Hier geht es um die Grundlagen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, die Gestaltung und rechtssichere Prüfung von Arbeitsverträgen sowie um Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen - von Kündigungsschutz über Abfindungen bis hin zu Aufhebungsverträgen. Auch die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Gewerkschaften sowie die Grundlagen des Tarifrechts werden intensiv behandelt. Ergänzt wird dies durch fundierte Kenntnisse im Steuerrecht: von der lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitsverhältnissen über Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile - etwa Firmenwagen, Gutscheine oder Betriebsveranstaltungen - bis hin zu steuerfreien und pauschalversteuerten Leistungen an Arbeitnehmer. Darüber hinaus wird die Abgrenzung von selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erörtert, insbesondere mit Blick auf das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Teilnehmende lernen die wesentlichen Meldepflichten gegenüber Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern kennen und erhalten einen Überblick über die steuerlichen Pflichten des Arbeitgebers, wie Lohnsteuer-Anmeldung oder ELStAM. Ein weiterer Aspekt ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Lohnbuchhaltungen, verbunden mit einem Einblick in aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Die Fortbildung wird durch eine systematische Prüfungsvorbereitung abgerundet, die sowohl den schriftlichen Teil als auch das mündliche Fachgespräch abdeckt. Hierbei liegt der Fokus auf praxisnahen Übungen, strukturiertem Training und gezielter Wiederholung der prüfungsrelevanten Themen. Die Teilnehmenden entwickeln dadurch die Sicherheit, ihr Fachwissen überzeugend einzusetzen und auch in komplexen Gesprächssituationen souverän zu bestehen.