Verfahrenspfleger*innen vertreten in betreuungs- und unterbringungsrechtlichen Verfahren die Interessen von betroffenen Personen. Sie stehen vor Gericht an der Seite der Betroffenen, sind aber nicht ihre Vertreter*innen. Verfahrenspfleger*innen handeln im eigenen Namen als Organ der Rechtspflege.

Inhalte des Lehrganges:
  • Grundlagen der Verfahrenspflegschaft: Grundlagen des FamFG, Rechtsstellung und Rechtsmacht, § 1821 BGB als Magna Charta, Verfahrensteilnahme, Bestellung, Anforderungen
  • Tätigkeit der Verfahrenspfleger*innen in konkreten Verfahren: Verfahren der Betreuerbestellung, Gutachtenerstellung, Instanzenzug Betreuung
  • Die Vergütung der Verfahrenspfleger*innen inkl. Exkurs über das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) mit höheren Vergütungen für Verfahrenspfleger*innen ab 1. Januar 2026
  • Verfahrenspfleger*innen in Unterbringungssachen: Grundlagen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, Kategorien des Freiheitsentzuges, Materielles Recht (§ 1831 BGB), Verfahrensrecht (§§ 312 ff. FamFG), Freiheitsentziehende Unterbringung (PsychKG)