Gassterilisationen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis und durch Personen erfolgen, die über einen sogenannten Befähigungsschein verfügen (Anhang I Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung i.V. mit der TRGS 513)*. Je Aufstellungsbereich von Begasungsanlagen/Gas-Sterilisatoren müssen zwei Befähigungsscheininhaber/-
innen vorhanden sein. Voraussetzung für den Erhalt
des Befähigungsscheines ist der Sachkundenachweis, der ausschließlich im Rahmen des behördlich zugelassenen Lehrganges mit abschließender staatlicher Prüfung erworben werden kann. Unser Lehrgang ist staatlich zugelassen. Die erworbene Sachkunde gilt bundesweit.