Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)
Fernakademie für Erwachsenenbildung · Hamburg
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Staatlich anerkannt
- Lernform
- Online
- Start
- Teilzeit
Für wen geeignet?
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisrn oderrn- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxisrn oderrn- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. - Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO zu erbringen. - Die Berufspraxis gemäß Absatz (1) muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Arbeiten in der Personalwirtschaft haben. - Abweichend von Absatz (1) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Häufige Fragen zu „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)“
Wie lange dauert „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)“?
Die Weiterbildung dauert 18 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Staatlich anerkannt.
In welcher Lernform findet „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (IHK)“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Online.
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