Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
Über den Kurs
• Drogen und Alkohol im Fahrerlaubnisrecht • Betriebswirtschaftliche Aspekte • Unterrichtsgestaltung • Gehirngerechte Kommunikation • Stressfreies, motiviertes Lehren und Lernen in der Fahrschule • aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen • Praxi…
Lerninhalte
<p>• Drogen und Alkohol im Fahrerlaubnisrecht<br/>• Betriebswirtschaftliche Aspekte<br/>• Unterrichtsgestaltung<br/>• Gehirngerechte Kommunikation<br/>• Stressfreies, motiviertes Lehren und Lernen in der Fahrschule<br/>• aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen<br/>• Praxisbezug am Fahrzeug</p>
Bewertungen (0)
Häufige Fragen zu „Fortbildung §53-Weiterbildung“
Ist „Fortbildung §53-Weiterbildung“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Was kostet „Fortbildung §53-Weiterbildung“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Fortbildung §53-Weiterbildung“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Fortbildung §53-Weiterbildung“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.