Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
• Einführung in das Qualitätsmanagement / Qualitätsmanagementmodelle (28 UE) • Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements, §72 SGB XI und 113 SGB XI, DIN EN ISO 9000er- Reihe (42 UE) • Sicherung und Nachweis der Qualität (32 UE) • Erarbeitung von Qualität…
Lerninhalte
<p>• Einführung in das Qualitätsmanagement / Qualitätsmanagementmodelle<br/>(28 UE)<br/>• Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements, §72 SGB XI und 113<br/>SGB XI, DIN EN ISO 9000er- Reihe (42 UE)<br/>• Sicherung und Nachweis der Qualität (32 UE)<br/>• Erarbeitung von Qualitätshandbüchern (14 UE)<br/>• Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Rhetorik, Kommunikation (18 UE)<br/>• Moderation, Präsentation, EDV-Nutzung / Kritik- und Konfliktgespräche (34 UE)</p>
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Häufige Fragen zu „Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen“
Ist „Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 5 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.