Der Beruf des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin bietet vielfältige Chancen. Eine Qualifizierungsmöglichkeit ist die Weiterbildung zum Fahrlehrer/zur Fahrlehrerin der Klasse A.
In einem einmonatigen Lehrgang werden den Teilnehmern/Teilnehmerinnen alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt und sie werden auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereitet.

Gesetzlich geregelte Zugangsvoraussetzungen:

- Mindestalter 21 Jahre
- geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten und augenärztliches Gutachten)
- Mindestens drei Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, mindestens zwei Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung (Abitur, Fachhochschulreife)
- Persönliche Eignung (erweitertes Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER - Kraftfahrt Bundesamt)
- Erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Nach bestandener A-Fahrlehrerprüfung gibt es weitere Möglichkeiten der Zusatzqualifizierung:

- Ergänzungslehrgänge für die Fahrlehrerlaubnisklassen CE und DE
- Fahrschulbetriebswirtschaft (benötigt für das Eröffnen einer eigenen Fahrschule)
- Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer/zur Ausbildungsfahrlehrerin
- Weiterbildung zum Seminarleiter/zur Seminarleiterin
- Fortbildungen für Fahrlehrer/-innen