Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V
Diakonisches Institut für Soziale Berufe gGmbH Dornstadt · Dornstadt
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
Über den Kurs
unehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw.
Lerninhalte
<p>unehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive<br/>Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen<br/>Unterstützung sowie mit Fragen zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen in<br/>Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich.<br/>Die qualifizierte Beratung zu diesen Fragestellungen in Einrichtungen der Pflege kann von den<br/>gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche<br/>Abschluss einer geregelten Weiterbildung, in der spezifische Kompetenzen erworben werden.<br/>Theorieteil<br/>72 Stunden in Präsenz<br/>Praxisteil 1<br/>Zwei Beratungsprozesse mit insgesamt 4 begleiteten Gesprächen einschließlich Vor- und Nachbereitung<br/>sowie Dokumentation. Zwei Tage begleitendes Coaching.<br/>Praxisteil 2<br/>Sieben alleinverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse einschließlich Vor- und Nachbereitung<br/>sowie Dokumentation. Ein Tag begleitendes Coaching.<br/>• Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase<br/>• Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten<br/>• Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen<br/>• Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte<br/>Lebensphase<br/>• Dokumentation und Vernetzung<br/>• Durchführung von Beratungsgesprächen mit Reflexion<br/>• Seelsorgerische Aspekte der Beratung<br/>Zielgruppe<br/>Examinierte Pflegefachkräfte aus der Altenpflege, Gesu</p>
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Häufige Fragen zu „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“
Ist „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“?
Die Weiterbildung dauert 8 Monate.
Was kostet „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase: nach § 132 g Abs. 3 SGB V“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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