Nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) dürfen mit dem selbstständigen Führen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden, die entsprechend unterwiesen sind.
Das Seminar entspricht den Anforderungen an eine Erstunterweisung zur fachgerechten Bedienung selbstfahrender Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen (Typ 1b).