Personen, die LKW (ab 3,5t.) oder Omnibusse (mehr als 8 Sitzplätze) gewerblich im Straßenverkehr fahren sind verpflichtet zu einer Grundqualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung. Inhalte: Korrektes und ökonomisches Fahrverhalten, Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- und Sozialvorschriften, Dienstleistungen beim Kunden, fahrpraktische Übungen. Abschließend erfolgt eine Prüfung bei der IHK.