Nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen alle LKW-fahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.
Wer muss sich weiterbilden?
Fahrer, die vor dem 10.09.09 den Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren bzw. deren Weiterbildung/beschleunigte Grundqualifikation 5 Jahre zurück liegt, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (á 60 Minuten) machen.
Module Personenverkehr
- Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Stress vermeiden, Notfälle meistern