Nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen alle LKW-fahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.

Wer muss sich weiterbilden?
Fahrer, die vor dem 10.09.09 den Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren bzw. deren Weiterbildung/beschleunigte Grundqualifikation 5 Jahre zurück liegt, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (á 60 Minuten) machen.


Module Personenverkehr

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Stress vermeiden, Notfälle meistern