Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bildet die Mindestqualifikation um im Sicherheitsbereich tätig sein zu können. Die Prüfung findet bei der ortsansässigen Handelskammer statt und befähigt Sie in der Sicherheitsbranche zu arbeiten.

In der Weiterbildung erhalten Sie neben der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO noch weitere Zusatzqualifikationen, die Sie qualifizieren im Geld- und Werttransport oder anderen Bereichen zu arbeiten.

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (38 Tage)
  • Sicherheitsdienstleistung: Das Unternehmen Sicherheit, Tätigkeitsfelder, Anforderungen und Strukturen
  • allgemeines Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht, Zivil- und Strafrecht
  • Gewerbeverordnung § 34a, Unterweisung nach Bewachungsverordnung
  • Ziele des Veranstaltungsschutzes
  • Aufgaben des Veranstaltungsschutzes
  • Grundlagen Arbeitsschutz, Brandschutz & Umweltschutz
  • gesetzliche Grundlagen im Zuge der Neugestaltung von Ordnung und Sicherheit (präventive Maßnahmen)
  • technische Einrichtungen, Hilfsmittel, Unfallverhütungsvorschriften & Brandschutz
  • Bewerbungstraining
  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der ortansässigen IHK

Waffensachkunde nach § 7 WaffG (5 Tage)
  • waffenrechtliche Begriffe: Erwerb, Aufbewahrung von Waffen, Transport, verbotene Gegenstände, Notwehr, Notstand, Nothilfe,
  • Waffenarten: Kurzwaffen, Langwaffen, Merkmale, Veränderungen, Beschusszeichen, Zulassung
  • Munitionskunde: Munitionsarten, Kennzeichnungen, Erwerb, Transport, Zulassungen CIP
  • praktische Ausbildung: Umgang mit Feuerwaffen, sichere Handhabung, Bedienelemente von Waffen, Verhalten am Schießstand, Standordnung,
  • Übungsschießen
  • Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG.

Führerscheinausbildung Klasse B (5 Wochen)