Schulung für die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR Refresher-Kurs
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik · Dortmund
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
Über den Kurs
Die Europäische Medizinprodukte Verordnung bzw. das Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz MPDG fordert von allen Herstellerinnen und Herstellern im Sinne des Gesetzes Personen, die der Markbeobachtung und den Meldepflichten im Sinne der Überwachung nach dem…
Lerninhalte
<p>Die Europäische Medizinprodukte Verordnung bzw. das Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz MPDG fordert von allen Herstellerinnen und Herstellern im Sinne des Gesetzes Personen, die der Markbeobachtung und den Meldepflichten im Sinne der Überwachung nach dem Inverkehrbringen nach MDR, der aktualisierten MP-Betreiberverordnung und der deutschen MP-Anwendermelde - und Informationsverordnung nachkommen. Dies obliegt der Verantwortlichen Person nach Art. 15 MDR. Die auch verpflichtet sind, sich regelmäßig über die eventuellen Änderungen der Rechtslage zu informieren. Hierbei soll Sie diese Schulung unterstützen.</p><p>Folgende Themen werden wir behandeln:</p><p>Aktuelle Neuerungen durch die Verordnungen und das Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz MPDG<br/>Neue Anforderungen an die Auditierung durch die benannten Stellen<br/>Meldepflicht im Ausland bzw. bei geschädigten Ausländerinnen und Ausländern<br/>Auslegung der Meldepflichten und Einhaltung von Meldefristen<br/>Erfahrung mit Behörden zu den Meldungen im Vigilance System<br/>Änderungen bei der technischen Dokumentation und beim Risikomanagement<br/>Erfahrung zur Umsetzung der Rechtslage aus Sicht der Betreiberinnen und Betreiber<br/>Beispiele aus der Praxis in der Orthopädie- und Rehatechnik<br/>Diskussion mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen<br/>Verantwortliche Personen müssen nach den Vorschriften der MDR jederzeit die aktuelle Sachkenntnis nachweisen können. Somit empfiehlt sich, alle drei Jahre eine Auffrischung der Kenntnisse durch eine Schulung.</p><p>Bitte beachten Sie, dass die "Schulung für die verantwortliche Person" bereits erfolgt sein muss! Bitte legen Sie zum Nachweis das Zertifikat vor.</p>
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Häufige Fragen zu „Schulung für die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR Refresher-Kurs“
Ist „Schulung für die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR Refresher-Kurs“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Was kostet „Schulung für die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR Refresher-Kurs“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Schulung für die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR Refresher-Kurs“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Schulung für die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR Refresher-Kurs“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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