ZertifikatslehrgangHybrid
Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
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Häufige Fragen zu „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“
Ist „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Was kostet „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“ statt?
Die Zertifikatslehrgang wird in folgender Lernform angeboten: Hybrid.
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