Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Der Gesundheits- und Sozialmarkt wächst rasant - und mit ihm die Anforderungen an qualifizierte Fachkräfte.
Lerninhalte
<p>Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)</p><p>Der Gesundheits- und Sozialmarkt wächst rasant - und mit ihm die Anforderungen an qualifizierte Fachkräfte. Mit der Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) schaffen Sie die Grundlage für Ihren beruflichen Aufstieg.</p><p>Der Abschluss "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK" entspricht der DQR-Stufe 6 - und liegt damit auf Bachelor-Niveau.</p><p> </p><p>Kursinhalte - Praxisnah und prüfungsorientiert</p><p>Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse<br/>Steuern von Qualitätsmanagementprozessen<br/>Gestalten von Schnittstellen und Projekten<br/>Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen<br/>Führen und Entwickeln von Personal<br/>Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen<br/>Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen IHK-Prüfung ab.<br/>Nach Bestehen der Fachwirt-Prüfungen entfällt für Sie der schriftliche Teil der Ausbilderprüfung (AdA).<br/>Mit nur 2 zusätzlichen Unterrichtstagen können Sie den vollständigen Ausbilderschein erwerben.</p><p>Kursziel - Qualifikation für verantwortungsvolle Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen</p><p>Als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Sie anspruchsvolle Aufgaben in Einrichtungen wie:</p><p>Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen<br/>Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen<br/>Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten<br/>Transport- und Rettungsdiensten<br/>Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen<br/>Beratungsstellen oder in selbstständiger Tätigkeit<br/>Sie beherrschen die betriebswirtschaftliche Steuerung, Qualitätsmanagement, Personalführung und Organisationsprozesse.</p><p>Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung</p><p>Grundsätzlich kann jeder am Kurs teilnehmen, der seine Kenntnisse ausbauen möchte. Für die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) gelten verschiedene Voraussetzungen:</p><p>Variante 1 - Kaufmännische / medizinische / verwaltende Ausbildung</p><p>1 Jahr Berufspraxis<br/>Variante 2 - Bundes- oder landesrechtlich geregelter Gesundheitsberuf</p><p>1 Jahr Berufspraxis<br/>Variante 3 - Hochschulabschluss</p><p>2 Jahr Berufspraxis<br/>Variante 4 - Sonstige anerkannte Ausbildung</p><p>2 Jahr Berufspraxis<br/>Variante 5 - Berufspraxis</p><p>Mindestens 5 Jahre einschlägige Tätigkeit<br/>Für die IHK-Prüfung gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen laut der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen:</p><p>Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer:</p><p>eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder<br/>eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder<br/>ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder<br/>eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder<br/>eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.<br/>Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.</p><p>Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.</p><p>Wir empfehlen:<br/>Lassen Sie sich Ihre persönliche Prüfungszulassung vor Kursstart von Ihrer IHK bestätigen.</p>
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Häufige Fragen zu „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“
Ist „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 9 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: IHK-Abschluss.
In welcher Lernform findet „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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