-Finanzielle Analyse und Berichterstattung: Evaluation der Unternehmensperformance anhand von Jahresabschlüssen und GuV-Kennzahlen
-Rechnungslegung und Steuerwesen: Anwendung nationaler und internationaler Steuervorschriften
-Rechtliche Grundlagen: Anwendung fundamentaler Konzepte des Bürgerlichen, Handels- und Gesellschaftsrechts
-Arbeitsrecht und Personalwesen: Verständnis der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 6 Monate
- Start
- laufend
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Aufstiegs-BAföG: Quelle (Stand 2026-07)
Über den Kurs
-Finanzielle Analyse und Berichterstattung: Evaluation der Unternehmensperformance anhand von Jahresabschlüssen und GuV-Kennzahlen -Rechnungslegung und Steuerwesen: Anwendung nationaler und internationaler Steuervorschriften -Rechtliche Grundlagen: Anwendung f…
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Finanzbuchhalter*in“
Ist „Finanzbuchhalter*in“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Finanzbuchhalter*in“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 6 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Finanzbuchhalter*in“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Finanzbuchhalter*in“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.