Die UVV BGV D6 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Der Unternehmer darf nach §29 nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und die im Besitz eines Nachweises der Befähigung sind. Im Rahmen dieses Lehrganges erhalten Sie einen Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und in praktischen Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von LKW -Ladekranen vermittelt.