Gehalt
Bei in einem Beamtenverhältnis an Schulen der öffentlichen Hand beschäftigten Wirtschaftspädagogen wird das Einkommen nach der im jeweiligen Bundesland gültigen Besoldungsordnung bestimmt. Die dort angegebenen Grundgehaltssätze werden unter Umständen durch Familienzuschlag, Zulagen und weitere Bestandteile ergänzt. Lehrkräfte an beruflichen Schulen sind in der Regel in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft.
Voraussetzung für den Schuldienst ist in der Regel ein Masterabschluss mit den von den Ländern geforderten lehramtsbezogenen Studienanteilen und der anschließende Vorbereitungsdienst (Referendariat). Ob ein bestimmter Fernstudiengang dafür anerkannt wird, sollte vor der Einschreibung beim zuständigen Kultusministerium bzw. Landesprüfungsamt erfragt werden.
Im öffentlichen Dienst angestellte Wirtschaftspädagogen und -pädagoginnen werden in den meisten Ländern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt; die Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeit und Abschluss. In der freien Wirtschaft, etwa in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, hängt das Gehalt von Branche, Unternehmensgröße und Position ab. Aktuelle Gehaltsdaten nach Beruf und Region zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitsgestaltung
Wirtschaftspädagogen/-pädagoginnen erledigen einen Großteil ihrer Aufgaben eigenverantwortlich und selbstständig. Oft sind sie jedoch Teil eines Teams, beispielsweise während der Konzipierung von Weiterbildungsprogrammen. Übernehmen sie die Projektleitung eines solchen Teams, obliegen ihnen zudem die Organisation, die Planung und die Personalführung. Je nach Tätigkeitsfeld arbeiten sie mit den unterschiedlichsten Zielgruppen wie Berufsschülern/-schülerinnen, Studenten/Studentinnen oder Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sämtlicher Altersgruppen. Daher müssen sie in der Lage sein, sich auf immer neue Persönlichkeiten einzustellen und ihren Unterricht an die entsprechende Klientel anzupassen.