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Weiterbildung für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen: Aufstiegsmöglichkeiten ✓

Mag es auch zahlreiche Versuche geben, die Begriffe Sozialarbeit und Sozialpädagogik gegeneinander abzugrenzen, für die Beschäftigten im sozialen Bereich entscheidet letztlich die berufliche Praxis darüber, ob sie eher unterstützend oder eher unterweisend tätig sind. Das Studium ermöglicht beiden Berufsgruppen die theoretische Einsicht und einen Überblick über verschiedene Tätigkeitsfelder. Es kann aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen nicht alle Kompetenzen und Fertigkeiten vermitteln, die diese im Beruf benötigen. Umso willkommener sind vielen Fachkräften im sozialen Bereich die Möglichkeiten, sich über Weiterbildungen und Spezialisierungen für den tatsächlich ausgeübten Beruf zu qualifizieren. Denn die Spanne reicht von der Drogenberatung über die Arbeit in Kindertagesstätten bis hin zum Management. Auch Berufe wie der des Supervisors/der Supervisorin oder therapeutische Tätigkeiten erfordern eine Weiterbildung nach dem Studium.

Anpassungsqualifizierung und Spezialisierung

Durch Praktika und inhaltlich relevante Seminare haben Studierende der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik vielleicht schon während des Studiums eigene Schwerpunkte herausgebildet. Diese lassen sich im beruflichen Alltag oder in der Vorbereitung darauf noch vertiefen. Während es sich für die einen dann empfiehlt, sich mit Aspekten der Jugend- oder Altenarbeit zu befassen, wenden sich andere der Heil- oder Sonderpädagogik zu. Auch rechtliche Fragen spielen in sozialen Berufen eine große Rolle. Was dürfen Beschäftigte in der stationären Altenpflege, in der Arbeit mit Behinderten, als Vorsorgebevollmächtigte (nicht)? Wer Aufgaben im Projektmanagement übernehmen will, muss ebenfalls zusätzliche Qualifikationen aufweisen. Diese liegen in der Planung und Kalkulation von Projekten, können Fragen der Finanzierung, des Anwerbens von Sponsoren oder auch die Pflege des EDV-Systems umfassen. Teamleiter/-innen nutzen Anpassungsweiterbildungen, die sie auf die Mitarbeiterführung vorbereiten, oder schulen ihre kommunikativen Kompetenzen. So umfangreich wie das gesamte Beschäftigungsfeld sind auch die Möglichkeiten zur Weiterbildung. Nutzen können sie sowohl Beschäftigte, die bereits ihren Traumberuf gefunden haben, als auch Interessierte, die noch auf der Suche sind oder in einen anderen Bereich wechseln möchten.

Aufstiegsweiterbildung

Soziale Arbeit und Karriere passen besser zusammen, als es mancher glauben möchte. Nicht jede/r Sozialarbeiter/-arbeiterin oder Sozialpädagoge/-pädagogin vermag das ganze Berufsleben als Streetworker/-in oder als Berater/-in in sogenannten Brennpunktvierteln tätig zu sein. Schließlich befähigt das Studium nicht allein zur praktisch helfenden Tätigkeit, auch Leitungskompetenzen werden vermittelt. Wer sich beruflich verändern oder verbessern möchte, kann daher eine Aufstiegsweiterbildung über ein Masterstudium anstreben, beispielsweise in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialmanagement, Psychosoziale Beratung oder Psychotherapie. Speziell für die therapeutischen Berufe sind im Anschluss an das Masterstudium weitere Zusatzqualifikationen erforderlich, etwa zum/zur Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/-therapeutin oder zum/zur Sozialtherapeuten/-therapeutin.

Vorteile durch die berufliche Weiterbildung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-pädagogin

Höherer Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit führt zu höherer Eingruppierung

Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-pädagoginnen, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst aufnehmen, werden nach Tarif bezahlt. Für den Sozial- und Erziehungsdienst existiert ein eigenes System der Eingruppierung, der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst/Sozial- und Erziehungsdienst.* Die Einordnung der genannten Berufe erfolgt im Bereich S11 bis S18. Für die Eingruppierung und Entlohnung entscheidend sind u. a. die Qualifikation des/der Beschäftigten, die Berufserfahrung, das Bundesland und der Familienstand. Zusätzlich wird unterschieden, in welchem Maß sich die Arbeit der Sozialpädagogen/-pädagoginnen oder Sozialarbeiter/-innen als besonders schwierig oder verantwortungsvoll erweist. So ist beispielsweise die höchste Eingruppierung Personen vorbehalten, die eine leitende Position in Erziehungsheimen einnehmen oder aber eine Tätigkeit ausführen, die sich „durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 5 heraushebt“.** Eine solche Position oder Tätigkeit lässt sich jedoch nur infolge einer umfangreichen Spezialisierung oder Qualifizierung erlangen. Entsprechend groß sind die Unterschiede im Einkommen. Während der höchste Verdienst für eine/n Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogen/-pädagogin ab August 2013 in der niedrigsten Eingruppierung S11 bei EUR 3756 liegt, erzielen Beschäftigte in der Gruppe S18 maximal EUR 4927.

Verantwortung übernehmen, Entscheidungsfreiheit gewinnen

Doch ist es nicht nur der finanzielle Aspekt, der Beschäftigte in sozialen Berufen dazu bewegt, durch eine Anpassungs- oder Aufstiegsweiterbildung leitende Positionen zu besetzen. Die Arbeit selbst verändert sich, viele Aufgaben, die der/die Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-pädagogin zuvor selbst übernahm, werden delegiert und andere Tätigkeiten treten in den Vordergrund. So wird etwa der Leiter/die Leiterin im Jugendamt oder einer anderen Sozialbehörde nur noch selten selbst Hausbesuche durchführen und stattdessen alle Aufgaben übernehmen, die für die Organisation der Behörde erforderlich sind, wobei ihm/ihr auch ein höheres Maß an Gesamtverantwortung zukommt. Jede/r Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-pädagogin wird bestrebt sein, seine Aufgaben verantwortlich durchzuführen. Doch letztlich fallen Fehler in der Planung oder Ausführung vor allem auf die Führungskräfte zurück. Mit der wachsenden Verantwortung geht häufig aber auch eine Zunahme an Entscheidungsfreiheit und Gestaltungsspielräumen einher, die den besonderen Reiz für viele Beschäftigte ausmacht, sich für eine berufliche Höhergruppierung zu qualifizieren. Für ausgebildete Therapeuten/Therapeutinnen besteht zudem die Möglichkeit, sich mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen und weitgehend selbstbestimmt arbeiten zu können.

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