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Weiterbildung für Physiotherapeuten: Aufstiegsmöglichkeiten

Physiotherapeut/Physiotherapeutin

Die Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/Physiotherapeutin umfasst alle Lehrinhalte, die Berufsanfänger auf einen erfolgreichen Eintritt in die Praxis vorbereiten. Doch ist das Spektrum an physiotherapeutischen Maßnahmen so breit gefächert, dass sich im weiteren Verlauf der Berufsausübung wiederholt die Notwendigkeit zur Weiterbildung ergibt. Hinzu kommt, dass in der therapeutischen Versorgung beständige Neuerungen zu beachten sind, die sich sowohl auf die berufliche Praxis selbst als auch auf gesetzliche Grundlagen oder auf den Umgang mit Patienten/Patientinnen beziehen können. Prinzipiell besteht zudem eine Fortbildungspflicht für alle im Heilmittelbereich Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie in abhängiger Beschäftigung oder als Selbstständige bzw. Praxisinhaber/-innen tätig sind. 

Doch von der Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung einmal abgesehen, sehen die meisten Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen vor allem die Vorteile und den Nutzen, der sich aus einer beruflichen Qualifizierung ergibt.

Anpassungsqualifizierung und Spezialisierung

Die Wahl einer Anpassungsqualifizierung wird in erster Linie nach den eigenen Vorkenntnissen und beruflichen Erfordernissen erfolgen. Das Angebot ist groß, so können beispielsweise Zertifikatsweiterbildungen in Bereichen wie „manuelle Therapie“, „Krankengymnastik“ oder auch „Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation“ (PNF) absolviert werden. Wer vom Dienst am Menschen in den Bereich der Tierphysiotherapie wechseln möchte, findet hierfür ebenfalls qualifizierende Weiterbildungen – entweder im Weiterbildungsangebot der Agentur für Arbeit (KURSNET) oder aber über die Internetpräsenz des Deutschen Verbandes für Physiotherapie e. V. * Neben den Therapieformen werden in Anpassungsweiterbildungen auch Kompetenzen vermittelt, die die Praxisführung oder den Umgang mit Patienten und Kostenträgern betreffen. So können Teilnehmende lernen, wie man Beratungsgespräche oder Verhandlungen führt, einen Geschäftsbericht erstellt oder Leistungsabrechnungen mit den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder Privatpatienten vornimmt.

Aufstiegsweiterbildung

Wer sich umfangreicher fortbilden möchte, um den beruflichen Aufstieg oder den Schritt in die Selbstständigkeit vorzubereiten, der findet ebenfalls eine Reihe von Aufstiegsweiterbildungen vor, die ihm helfen, seine Ziele zu erreichen. Hierzu gehört beispielsweise die Ausbildung zum/zur Fitnessfachwirt/Fitnessfachwirtin, die in Bildungseinrichtungen vor Ort oder als Fernstudium (mit Präsenzphasen) absolviert werden kann. Auch eine Ausbildung zum/zur geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen kann den beruflichen Aufstieg fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht auf der Vertiefung von Kenntnissen oder einer Spezialisierung im berufspraktischen Bereich, sondern auf dem Wissenserweb in Bereichen wie Betriebswirtschaft, Mitarbeiterführung und Marketing. Wer bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt oder eine als gleichwertig anerkannte berufliche Ausbildung vorweisen kann, hat zudem die Möglichkeit, sich über Studiengänge wie Ergotherapie, Physiotherapie oder Heilpädagogik höher zu qualifizieren.

Vorteile durch die berufliche Weiterbildung für Physiotherapeuten (m/w)

Qualifiziert handeln und verhandeln

Die Gehälter von Physiotherapeuten unterliegen auch dann, wenn eine Eingruppierung in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes erfolgt, starken Schwankungen. Faktoren, die die Höhe des Bruttogehaltes beeinflussen, sind beispielsweise der Wohnort, das Alter des Beschäftigten, sein Familienstand, seine berufliche Ausbildung und seine Berufserfahrung. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst erfolgt eine automatische Anpassung ihrer Bezüge, doch kann eine qualifizierende Weiterbildung, die mit der Übernahme von mehr Verantwortung oder komplexeren Aufgabenbereichen einhergeht, sich ebenfalls positiv auf die Eingruppierung auswirken. Wer nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, muss eigene Gehaltsverhandlungen führen und sollte bereits absolvierte Weiterbildungen daher unbedingt mit in die „Waagschale“ werfen. Selbstständige Physiotherapeuten erwirtschaften kein Gehalt, sondern einen Gewinn, von dem sie alle laufenden Betriebskosten abziehen müssen, um ihren tatsächlichen Verdienst zu berechnen. Ein Spielraum in der Abrechnung ergibt sich zumeist nur bei Leistungen, die nicht mit öffentlichen Kostenträgern abgerechnet werden, für die der Patient also selbst bezahlt. Allerdings kann der Nachweis von qualifizierenden Weiterbildungen dazu führen, dass bestimmte therapeutische Leistungen von den Krankenkassen höher bewertet und vergütet werden.

Veränderte Tätigkeitsfelder nach Aufstiegsweiterbildung

Mit dem beruflichen Aufstieg, beispielsweise zum/zur Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheitswesen, sind weitreichende Änderungen im gesamten Tätigkeitsfeld von Physiotherapeuten verbunden. Zwar sollte der direkte Kontakt zu Patienten nach Möglichkeit auch auf der Führungsebene vorhanden sein, doch sind es überwiegend verwaltende und betriebswirtschaftliche Aufgaben, die nun anstehen. Anders verhält es sich bei Selbstständigen, die weiterhin auch therapeutische Maßnahmen ausführen. Für diese handelt es sich wesentlich um eine Erweiterung ihres bisherigen Aufgabenbereiches, da zum Dienst am Menschen nun auch die Organisation und Leitung der eigenen Praxis kommt. Mit dem Aufstieg ist somit einerseits eine höhere Eigenverantwortung verbunden, andererseits kann auch die Arbeitsbelastung steigen. Wer ausschließlich praktisch tätig sein und den verwaltungstechnischen Anteil möglichst gering halten möchte, sollte sich daher eher im Bereich der Anpassungsweiterbildungen und Spezialisierungen nach für ihn geeigneten Seminaren umschauen. 

https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/beruf-und-bildung/fort-und-weiterbildung.html

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