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Weiterbildung Krankenschwester und Krankenpfleger

Die Berufsbezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger wurde zwischenzeitlich in die Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in umgewandelt. Die verschiedenen Bezeichnungen existieren aber noch nebeneinander. Die folgenden Ausführungen gelten also für alle Angehörigen dieses Berufes, gleich welche Bezeichnung sie führen.

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen besteht grundsätzlich die Pflicht, sich kontinuierlich weiterzubilden, den eigenen Kenntnisstand zu erhalten oder zu vertiefen. Dafür stehen eine Reihe qualifizierender Maßnahmen zur Verfügung. Streben Krankenpfleger/-innen eine weiterführende Aufstiegsqualifizierung an, so sollten sie vorab entscheiden, ob sie weiterhin pflegende Tätigkeiten durchführen oder aber in den administrativen Bereich wechseln wollen. Auch eine Existenzgründung ist möglich.

Anpassungsqualifizierung und Spezialisierung

Krankenpfleger können sich in Kursen und Seminaren zu speziellen Themengebieten weiterbilden oder berufliche Anpassungsmaßnahmen absolvieren. So bieten die bekannten Bildungseinrichtungen beispielsweise Kurse in Kommunikation und Gesprächsführung, Beratung und Organisation, Dokumentation und zu einzelnen Belangen der Hygiene oder der Medizintechnik an. Wer sich spezialisieren möchte, kann an Anpassungsweiterbildungen teilnehmen, die für eine Beschäftigung in der Pflege, in der Verwaltung oder auch für den Operationsdienst vorbereiten. Auch Gesundheitserziehung oder medizinisches Dokumentationswesen sind Themengebiete, zu denen sich im KURSNET der Agentur für Arbeit entsprechende Angebote finden lassen.

Aufstiegsweiterbildung

Den direkten beruflichen Aufstieg absolvieren viele Krankenpfleger/-innen über eine Aufstiegsweiterbildung zum/zur Fachwirt/-in in der Alten- oder Krankenpflege oder zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen. An die Ausbildung kann aufbauend eine weitere Fortbildung zum/zur Betriebswirt/-in angeschlossen werden. Alternativ sorgt eine Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Fachkrankenpfleger/-in für das Vorankommen im Beruf. Dieses ist mit einer Spezialisierung verbunden, beispielsweise für die Kardiologie, die Neurologie oder andere Fachgebiete. In einigen Fällen können die Teilnehmer direkt nach der ihrer Erstausbildung mit der Weiterbildung beginnen, in anderen Fällen müssen sie zunächst in einem sechsmonatigen Praktikum erste Berufserfahrungen sammeln. Für Krankenpfleger/-innen mit Hochschulzugangsberechtigung kommt zudem ein Studium/Fernstudium infrage, beispielsweise im Pflege- und Gesundheitsmanagement, in Gesundheitswissenschaft oder -pädagogik oder in anderen Bereichen. Liegt eine besondere Begabung vor oder kann der/die Interessent/-in eine langjährige erfolgreiche Berufspraxis vorweisen, so ist an manchen Hochschulen auch ein Studium ohne Fachhochschulreife möglich.

Mit einer Aufstiegsweiterbildung verknüpfen sich recht unterschiedliche Erwartungen und Möglichkeiten. Während die einen von einer pflegerischen Tätigkeit in den administrativen Bereich überwechseln wollen, wünschen andere eine selbstständige Tätigkeit, die ihnen mehr Entscheidungsfreiräume lässt. Auch ein Wechsel der Arbeitszeiten oder der Wunsch nach einer neuen inhaltlichen Ausrichtung kann die Entscheidung für eine Aufstiegsweiterbildung beeinflussen. Die Weiterbildung zum/zur Fachkrankenpfleger/-in kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden und dauert entsprechend zwischen 1 und 4 Jahren.

Vorteile durch die berufliche Weiterbildung für Krankenpfleger/-in

Bessere Verdienstmöglichkeiten in leitenden Positionen

Werden Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen im öffentlichen Dienst beschäftigt, so gelten für sie Tarifbestimmungen, die nach ihrer jeweiligen Einstufung in eine Tarifgruppe festgelegt sind. Das Gehalt ist abhängig von der Eingruppierung, dem Alter, den Dienstjahren, der Art der Beschäftigung und von zusätzlichen Leistungen wie beispielsweise Orts- oder Kinderzuschlägen. Entsprechend schwanken die Bruttoeinkommen von Gesundheits- und Krankenpflegern, nur in Ausnahmefällen lässt sich ein Einkommen erreichen, das dem von Facharbeitern in der freien Wirtschaft gleicht. Umgekehrt werden Krankenpflegern bei privaten Dienstleistern häufig niedrigere Gehälter angeboten. Daran ändert auch die Teilnahme an einer verpflichtenden Weiterbildung nichts. Anders verhält es sich, wenn Interessierte sich für eine Aufstiegsqualifizierung entscheiden. Auch das Bruttoeinkommen von Fachkrankenpflegern erreicht noch keine luftigen Höhen, doch sind durchschnittliche Jahresgehälter von 40.000 Euro für einen/eine Mittdreißiger/-in hier durchaus zu erreichen. Ähnliches gilt für Betriebswirte im Gesundheits- und Pflegebereich, die eine leitende Position einnehmen. Eine höhere Einstufung kann dagegen in der Regel nur von Hochschulabsolventen/-absolventinnen erreicht werden.

Veränderte Arbeitszeiten, Zuständigkeiten und Tätigkeitsfelder

Mit einer Anpassungsqualifizierung werden einzelne Kompetenzen erworben oder vertieft, die zu einer Verbesserung oder einer Ausweitung des bisherigen Beschäftigungsfeldes führen. Für Krankenpfleger/-innen ist es aufgrund des ständigen Fortschreitens medizinischer Forschung und Praxis unabdingbar, sich über Veränderungen und Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. Die Aufstiegsweiterbildung führt dagegen häufig zu einer kompletten Neuausrichtung im Berufsleben. So bereiten sich Fachkrankenpfleger/-innen auf den Einsatz in einer bestimmten Abteilung vor. Betriebswirte im Gesundheitsmanagement übernehmen leitende und administrative Aufgaben, zu denen auch die Bereiche Kalkulation, Projektmanagement oder Personalwesen gehören können. Andere wiederum ziehen geregelte Arbeitszeiten vor, die am ehesten in Bereichen wie der medizinisch-technischen Dokumentation vorzufinden sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich die Belastung, der alle Mitarbeiter/-innen im Gesundheitswesen ausgesetzt sind, wesentlich verringert. Gerade wer eine Aufstiegsqualifizierung anstrebt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er oder sie damit auch einen erheblich größeren Teil an Eigenverantwortung übernimmt. Doch überwiegen für viele Beschäftigte die Freude und der Sinn, den sie in ihrer Tätigkeit erleben, sodass sie dies gern in Kauf nehmen. Fach- und Betriebswirte sowie Fachkrankenpfleger/-innen können sich zudem auf Wunsch selbstständig machen und eigene Dienstleistungen in der häuslichen Alten- und Krankenpflege anbieten oder eine beratende Tätigkeit aufnehmen.

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