Berufsbild Steuerfachangestellte/r
Steuerfachangestellte unterstützen Steuerberater/innen oder Wirtschaftsprüfer/innen bei deren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen. Zudem obliegen ihnen allgemeine kaufmännische und organisatorische Arbeiten. Das Berufsfeld von Steuerfachangestellten liegt in Kanzleien und Praxen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern sowie in Steuerberatungs-, Buchprüfungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Weitere geeignete Tätigkeitsbereiche finden sich in Dienstleistungsunternehmen auf dem Gebiet Managementberatung im Finanz- und Rechnungswesen.
Steuerfachangestellte verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit vor dem Computer. Selbst bei ergonomisch gestalteten Arbeitsplätzen führt dauerhafte Bildschirmarbeit häufig zu Verspannungen und/oder ist für die Augen anstrengend. Zumeist arbeiten Fachangestellte im Steuerbereich zu den üblichen Bürozeiten. Es kann jedoch auch Mehrarbeit anfallen, wenn es zum Beispiel darum geht, sich in neue Verordnungen und Gesetze einzuarbeiten.
Nach mindestens zehnjähriger berufspraktischer Tätigkeit können Steuerfachangestellte zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Wird diese erfolgreich absolviert und erfolgte im Anschluss die Bestellung zum/zur Steuerberater/in, besteht die Möglichkeit, eine Einzelpraxis oder, gemeinsam mit anderen Steuerberatern/-beraterinnen, Steuerbevollmächtigten, vereidigten Buchprüfern/-prüferinnen, Wirtschaftsprüfern/-prüferinnen oder Rechtsanwälten/-anwältinnen, eine Sozietät zu eröffnen.
Gehalt als Steuerfachangestellte/r
Bei in Praxen von Steuerberatern, Buchprüfern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerbevollmächtigten angestellten Steuerfachangestellten werden Tätigkeit und Einkommen nicht über tarifliche Vereinbarungen geregelt. Andere verbindliche Empfehlungen bzw. Richtwerte existieren ebenfalls nicht. Die Höhe des Gehalts wird frei vereinbart. Hierbei spielen spezifische Arbeits- und Qualifikationsanforderungen, die Berufserfahrung, das Lebensalter und das Ausmaß der Verantwortung eine entscheidende Rolle. Die Note, mit welcher die Umschulung abgeschlossen wurde, vorhandene Spezialkenntnisse sowie regionale Einkommensunterschiede beeinflussen gleichfalls das Grundgehalt und etwaige weitere Zahlungen. Nach Auskunft der Bundessteuerberaterkammer liegen die Einstiegsgehälter für Berufsanfänger/innen derzeit zwischen 1500 und 2000 Euro.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Da der Beruf der/des Steuerfachangestellten zu Unrecht unter einem Imageproblem leidet, kann eine Umschulung die Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Noch größere Chancen auf einen Arbeitsplatz bieten sich durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen während der Ausbildung. Diese umfassen allgemeine oder berufsbezogene Kenntnisse und werden in der Regel mit einem Zeugnis bzw. Zertifikat bescheinigt. Einige der von Betrieben, Kammern und Berufsschulen angebotenen Lehrgänge lassen sich auf spätere Fortbildungen anrechnen. Weitere bilden die Grundlage für den Einsatz in bestimmten Bereichen oder Spezialisierungen wie zum Beispiel die Buchhaltung.
Steuerfachangestellten, die fachlich auf dem Laufenden bleiben, sich spezialisieren, beruflich vorankommen oder sich selbstständig machen wollen, bieten sich diverse Weiterbildungen an. Anpassungsweiterbildungen gibt es in vielen Themenbereichen, die vom Steuerrecht über betriebliche Organisation bis hin zum Finanz- und Rechnungswesenreichen. In Fachgebieten wie der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder der Finanzbuchhaltung finden sich Angebote für die Spezialisierung auf entsprechende Einsatzgebiete.
Für den beruflichen Aufstieg stehen ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Hier bietet sich exemplarisch die Prüfung als Steuerberater/in an. Andere Weiterbildungen wie Betriebswirt/in Steuerwesen bereiten gleichermaßen auf Leitungs- und Spezialfunktionen, beispielsweise in der mittleren Führungsebene, vor. Ein Studium, wie etwa ein Bachelorabschluss im Fach Steuern, Prüfungswesen, kann von Steuerfachangestellten mit Hochschulzugangsberechtigung ins Auge gefasst werden. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Hochschulausbildung auch ohne schulische Zugangsberechtigung realisierbar.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten bilden tiefere Kenntnisse in Mathematik, Wirtschaft und Deutsch. Ebenfalls förderlich sind Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Datenverarbeitung. Wer bereits länger als 4,5 Jahre im Bereich des Steuerwesens bei Steuerbevollmächtigten, Steuerberater/innen, vereidigten Wirtschaftsprüfer/innen oder Steuerberatungsgesellschaften hauptberuflich gearbeitet hat und dies nachweisen kann, wird auch ohne vorherige Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme zur Abschlussprüfung zugelassen. Ähnliches gilt für Bewerber/innen, die durch Zeugnisse oder andere Belege glaubhaft darlegen, dass sie über Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Inhalte und Dauer der Umschulung
In Ausbildungsbetrieben und ein bis zweimal wöchentlich in der Berufsschule stattfindende duale Ausbildungen/Umschulungen zur/zum Steuerfachangestellten dauern drei Jahre. Einige Bundesländer ermöglichen darüber hinaus eine vierjährige duale Ausbildung, welche die Aneignung der allgemeinen Hochschulreife einschließt. Umschulungen zu Steuerfachangestellten werden ebenfalls von Weiterbildungsinstituten in Vollzeit (22 bis 24 Monate) oder Teilzeit (34 bis 36 Monate) angeboten. Häufig sind hier auch Praktikumszeiträume von sechs bis fünfzehn Monaten bei einem Steuerberater oder einer Stuerberaterin inbegriffen. Alternativ besteht die Option, per Fernstudium dem/der Steuerfachangestellten verwandte Berufe wie Bilanzbuchhalter/in, Steuerberater/in, Bürokaufmann/-frau, Geprüfte/r Buchhalter/in oder Wirtschaftsassistent/in zu erlernen.
Konkrete schulische oder berufliche Vorbildungen werden für die Ausbildung bzw. Umschulung rechtlich nicht vorgeschrieben. Die Schulen legen jeweils eigene Zugangskriterien fest. Zumeist wird ein mittlerer Bildungsabschluss/Realschulabschluss vorausgesetzt. Die Betriebe stellen vorrangig Steuerfachangestellte mit Hochschulreife ein.
Umschulungsmaßnahmen zum/zur Steuerfachangestellten können von der Agentur für Arbeit, Jobcentern oder der ARGE durch Ausstellung eines Bildungsgutscheins gefördert werden. Dieser wird jedoch ausschließlich dann erteilt, wenn die Möglichkeit besteht, mit der Umschulung eine drohende oder vorhandene Erwerbslosigkeit abzuwenden. Zudem wird in der Regel verlangt, dass der Antragsteller die Vollendung einer anderen Berufsausbildung bzw. eine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Im Allgemeinen handelt es sich beim Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r um eine duale Ausbildung. Der Monoberuf wird ohne eine Spezialisierung nach Schwerpunkten oder Fachrichtungen im Bereich der Freien Berufe ausgebildet. Eine schulische Ausbildung wird ebenfalls angeboten. Des Weiteren besteht für Menschen mit Behinderung die Gelegenheit, die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten in einem Berufsbildungswerk oder einer anderen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation zu durchlaufen.