Berufsbild Lokführer/in (Eisenbahner/in)
Lokführer/innen steuern Triebfahrzeuge und Loks im Nah- und Fernverkehr. Im Rahmen ihrer Tätigkeit transportieren sie Personen und Güter und sorgen für den reibungslosen Ablauf im Schienenverkehr. Hierzu überprüfen sie den Zug auf seine Fahrtüchtigkeit und testen dessen sicherheitsrelevanten Elemente. Das Rangieren und das vorschriftsmäßige Abstellen von Zügen zählen ebenfalls zu den Aufgaben von Eisenbahner/innen.
Das Tätigkeitsfeld von Lokführer/innen liegt vorwiegend in Unternehmen des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs. Hierzu gehören auch die Betreiber von U- und S-Bahnen. Weitere Einsatzgebiete finden sich beispielsweise bei Werkbahnen im Braun- und Steinkohlebergbau, im Schienenfahrzeugbau oder im Bereich der Stahl- und Eisenproduktion. In der Regel arbeiten Lokführer/innen im Schichtdienst.
Momentan kann eine Umschulung zum/zur Eisenbahner/in die beruflichen Perspektiven deutlich verbessern, da, insbesondere in Süddeutschland, eine entsprechende Nachfrage an Lokführer/innen besteht. Um Auszubildende zu gewinnen, führt die Bahn sogar eine spezielle Werbekampagne durch. Ob sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzt, lässt sich nur schwer sagen. Aufgrund steigender Energiepreise wird jedoch der Individualverkehr immer teurer, was dazu führen könnte, dass die als energiesparend geltende Eisenbahn und damit auch die Lokführer/innen in Zukunft einen größeren Stellenwert einnehmen. Während der Umschulung erworbene Zusatzqualifikationen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt positiv beeinflussen und den Grundstein für bestimmte Spezialisierungen wie die Triebwagen- und Lokomotivsteuerung legen.
Gehalt als Lokführer/in (Eisenbahner/in)
Das Einkommen von Lokführer/innen hängt vor allem von den jeweiligen Anforderungen ab. Zudem werden Verantwortlichkeit und Berufserfahrung berücksichtigt. Neben der Grundvergütung gibt es zum Teil Zulagen und Sonderzahlungen, beispielsweise Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt und vermögenswirksame Leistungen. Die tarifliche Bruttovergütung kann bei dieser Tätigkeit zwischen 2.430 Euro und 2.709 Euro im Monat betragen. Es treten jedoch regionale sowie branchenabhängige Unterschiede auf.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Für die berufliche Qualifizierung bieten sich für Lokführer/innen Anpassungsweiterbildungen in Themen wie Schienenverkehr, Arbeitsschutz und -sicherheit oder Ladungssicherung an. Eine Spezialisierung ist beispielsweise im Bereich Zugbegleitung oder Triebwagen- und Lokomotivsteuerung möglich.
Wer beruflich aufsteigen möchte, kann eine Prüfung zum/zur Meister/in für Bahnverkehr ablegen. Auch andere Weiterbildungen wie Fachwirt/in für den Güterverkehr, Fachwirt/in für den Bahnbetrieb oder Techniker/in der Fachrichtung Verkehrstechnik, Schwerpunkt Eisenbahnbetrieb, bereiten auf Leitungs- und Spezialfunktionen, beispielsweise auf mittlerer Führungsebene, vor.
Lokführer/innen mit Hochschulzugangsberechtigung können im Rahmen eines Hochschulstudiums unter anderem einen Bachelorabschluss in Verkehrsingenieurwesen erwerben. Ist keine schulische Zugangsberechtigung vorhanden, ist bei Erfüllung bestimmter Bedingungen ein Studium dennoch realisierbar.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Der Beruf des/der Lokführers/in eignet sich insbesondere für Menschen mit großem technischen Interesse. Zudem müssen sie psychisch und physisch dazu in der Lage sein, einen Zug zu führen. Ist die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen geplant, sollte vorher genau überprüft werden, ob die körperlichen Voraussetzungen gegeben sind. Liegen Probleme in Armen und Beinen vor, ist dieser Beruf nicht zu empfehlen. Gleiches gilt bei bestimmten psychischen Erkrankungen. Eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung zum/zur Eisenbahner/in bilden vertiefte Kenntnisse in Werken/Technik und Mathematik/Physik.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Lokführer/in zählt zu den durch das Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberufen. Die Ausbildung ist bundesweit geregelt und erstreckt sich in der Regel über drei Jahre. Bei vorliegendem Abitur oder bereits vorhandener anderweitiger Berufsausbildung ist die Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate möglich. Zudem gibt es für Umschüler spezielle Lehrgänge, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung Grundvoraussetzung ist. Hierbei ist die Ausbildungszeit erheblich kürzer.
Für die Ausbildung zum/zur Lokführer/in sind keine schulischen oder beruflichen Vorbildungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen angehende Eisenbahner/innen mit mittlerem Bildungsabschluss.
Zu den wesentlichen Bestandteilen des Unterrichts gehört der praktische Fahrunterricht, bei dem die Auszubildenden unter fachkundiger Aufsicht lernen, einen Zug zu steuern. Sie begleiten erfahrene Eisenbahner/innen auf der Fahrt, beachten Streckensignale und nehmen Meldungen des Stellwerks entgegen. Darüber hinaus gilt es, sich erhebliche theoretische Kenntnisse anzueignen. Besonders wichtig sind hierbei die Regeln bezüglich des Führens einer Lok. Zudem werden technische Grundlagen vermittelt, welche die Umschüler bei der Wartung von Zügen unter Beweis stellen müssen. Ein weiterer Teil der Ausbildung bezieht sich auf die Sicherheit im Eisenbahnwesen.
Finanzierung der Umschulung
Dient die Umschulung zum/zur Lokführer/in der Beendigung oder Abwendung einer Arbeitslosigkeit oder werden dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessert, unterstützt die Arbeitsagentur die Ausbildung finanziell mit einem Bildungsgutschein. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn es um eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen geht. Da bei den meisten Erkrankungen jedoch eine Ausübung dieses Berufes nicht möglich ist, kommt eine derartige Förderung nur selten infrage.