Berufsbild Lehrer/in
Der Terminus Lehrer/in gilt nicht als gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, sondern wird für alle Personen verwendet, die anderen Menschen auf Grundlage persönlicher und fachlicher Kompetenzen Wissen vermitteln. Nach Schularten lassen sich beispielsweise Grundschul-, Realschul-, Gymnasial- sowie Berufsschullehrer/innen unterscheiden. Nach der Schulform ist eine Differenzierung in Privatschul-, Waldorf- oder Montessorilehrer/innen möglich. Zudem gibt es Lehrer/innen für bestimmte Sportarten wie Tanz-, Tennis- oder Skilehrer/innen oder für spezielle Fachgebiete wie Yogalehrer/innen oder Fluglehrer/innen.
An Berufsschulen sind sowohl Fach- als auch wissenschaftliche Lehrer/innen tätig. Während Fachlehrern/-lehrerinnen (mittlerer und gehobener Dienst) die Vermittlung fachpraktischer Inhalte obliegt, unterrichten die wissenschaftlichen Lehrer/innen, die dem höheren Dienst angehören, auch fachtheoretische Ausbildungsinhalte. In der Erwachsenenbildung arbeitende Lehrer/innen unterrichten zum Beispiel als Dozent/innen in Weiterbildungseinrichtungen oder als Trainerausbilder. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ergibt sich beispielsweise in der Schülernachhilfe.
Lehrer/innen sind als angestellte oder beamtete Lehrkräfte bei Bildungseinrichtungen beschäftigt oder als Selbstständige tätig. Die Arbeitszeiten bemessen sich im staatlichen Schuldienst nach den für Beamte geltenden Richtlinien und können sich je nach Schulart und Bundesland unterscheiden. Üblicherweise verteilt sich die Arbeitszeit auf eine Fünftagewoche von montags bis freitags. Die Beschäftigung in Teilzeit ist ebenfalls möglich. Unterrichtet wird vormittags, zum Teil auch am frühen Nachmittag. Bei zusätzlichen späteren Unterrichts- und Betreuungsangeboten in Ganztagsschulen kann sich die Arbeitszeit entsprechend ändern. Die Unterrichtsvor- und Nachbereitung können Lehrer/innen sich frei einteilen. Darüber hinaus ist Zeit für Elternabende, Elternsprechstunden, Lehrerkonferenzen und Weiterbildungen einzuplanen.
Allgemein sind die Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt für Lehrer/innen gut. Im schulischen Bereich droht derzeit ein massives Defizit an Lehrkräften. Im internationalen Vergleich ist Deutschlands Lehrerschaft sehr alt. Fast jede/r zweite Lehrer/in hat das 50. Lebensjahr überschritten, sodass allein in den kommenden Jahren eine sechsstellige Zahl an Lehrkräften den Schuldienst verlässt. Da diese Zahl die der Lehramtsabsolventen bei Weitem übersteigt, haben Quereinsteiger gute Chancen auf einen schnellen beruflichen Einstieg.
Gehalt als Lehrer/Lehrerin
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat zum bundesweiten Durchschnittsgehalt von Lehrer/innen einen Schätzwert veröffentlicht. Demnach bekommen an öffentlichen Haupt- und Realschulen tätige Lehrer/innen am Berufsanfang im Schnitt 45.000 Euro brutto jährlich, nach 15 Jahren Dienst etwas weniger als 55.000 Euro und gegen Ende der Laufbahn beinahe 60.000 Euro. In der Realität klaffen die Gehälter jedoch weit auseinander. Der Beamtensold variiert je nach Bundesland. Angestellte werden zwar alle nach demselben bundesweit gültigen Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes entlohnt, doch obliegt es den Ländern, in welche Gehaltsgruppe bzw. -stufe sie ihre Lehrer/innen einsortieren. Zudem bestehen große Einkommensunterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Die Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrer/innen sind eher gering. Dabei ist es nicht von Bedeutung ob es sich um Beamte oder um Angestellte im Staatsdienst handelt. Wer im Schuldienst bleiben und weder in die Lehrerbildung noch ins Ministerium wechseln möchte, kann maximal Rektor werden.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Die Einstiegsvoraussetzungen für eine Umschulung unterscheiden sich bezüglich der jeweils angestrebten Position. Aufgrund des Lehrermangels werden in vielen Bundesländern Quereinsteiger ohne Lehramtsstudium zugelassen, sofern sie den Nachweis für einen Studienabschluss in einem signifikanten Mangelfach (z. B. Physik, Mathematik, Musik) erbringen können. Wird zusätzlich die meist geltende Altersgrenze von 40 Jahren erfüllt, ist oft eine direkte Einstellung in den Referendariatsdienst möglich. Die Entscheidung darüber fällen die Kultusministerien der Länder.
Wer sich eher eine Zukunft im Bereich der Erwachsenenbildung aufbauen möchte, kann oftmals über geeignete, staatlich anerkannte Präsenz- oder Fernkurse die Prüfung zum Referenten in der Erwachsenenbildung oder einen Trainerschein ablegen. Die Zugangsvoraussetzungen gestalten sich meist als sehr offen und erlauben es, sich unabhängig vom Alter das nötige Wissen für das neue Berufsfeld anzueignen.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Der Abschluss eines pädagogischen Studiums sowie das Durchlaufen eines zweijährigen Referendariats sind Voraussetzungen für eine Lehrtätigkeit an staatlichen Schulen. Die Regelstudienzeiten für Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen betragen sieben Semester, für Tätigkeiten an Gesamtschulen, Gymnasien, sonderpädagogischen Einrichtungen und Berufskollegs neun Semester.
Das Lehramtsstudium für Grundschullehrer/innen beinhaltet fachdidaktische Studien sowie einen fachwissenschaftlichen Schwerpunkt. Zudem zählt das Fach Erziehungswissenschaften zum Studieninhalt. Angehende Hauptschullehrer/innen befassen sich darüber hinaus mit Problematiken der Berufsorientierung von Schülern. Die Methodik der Wissensvermittlung spielt im Studium eine größere Rolle als die fachwissenschaftlichen Inhalte. Zukünftige Realschullehrer/innen bereiten sich auf praxisbezogenen, in gewissem Maße wissenschaftsorientierten Unterricht vor. Gymnasiallehrer/innen werden befähigt, ihren Schülern eine Fortsetzung ihres Bildungsweges in einer beruflichen Ausbildung oder an einer wissenschaftlichen Hochschule zu ermöglichen.
Studiengänge im Bereich Sonderpädagogik sind auf verschiedene Arten von Behinderungen ausgerichtet (Sprachbehinderungen, Lernbehinderungen, geistige Behinderungen, Verhaltensstörungen). Künftige Berufsschullehrer/innen erlernen das Vermitteln berufsspezifischer fachlicher Inhalte und die Förderung der Allgemeinbildung von Schülern.
Alternativ bieten sich Fernstudiengänge in Waldorfpädagogik, Grundschulpädagogik, Wirtschaftspädagogik oder zum/zur Fremdsprachenlehrer/in (z. B. Fremdsprachenlehrer/in in Grundschulen oder Deutsch als Fremdsprache) an.
Finanzierung der Umschulung
Studiengänge an Hochschulen bieten die Möglichkeit der Unterstützung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dient die Umschulung dazu, eine Arbeitslosigkeit abzuwenden oder zu beenden, trägt die Arbeitsagentur die Kosten im Rahmen eines Bildungsgutscheins. Hierzu muss der Antragssteller entweder bereits eine Berufsausbildung absolviert haben oder stattdessen drei Jahre beruflich tätig gewesen sein.