Berufsbild Friseur/in
Friseur/innen waschen, schneiden, pflegen, färben und frisieren Haare. Sie beraten ihre Kunden individuell bezüglich der Frisur, des Haarstylings, der Haarpflege, pflegen Hände, stylen Fingernägel, kümmern sich um das Make-up und verkaufen Kosmetik- und Haarpflegeartikel. Friseur/innen sind vorwiegend in Fachbetrieben des Friseurhandwerks tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Freizeiteinrichtungen wie Bäderbetrieben und Wellnesshotels, auf Modenschauen, in Film- und Theaterproduktionen oder im Verkauf von Kosmetikartikeln, beispielsweise in Parfümerien.
Im Allgemeinen arbeiten Friseur/innen an fünf Wochentagen, wobei hierunter oft auch der Samstag fällt. Dafür haben sie häufiger an einem anderen Tag frei. In einigen Salons ist zum Beispiel montags Ruhetag. Viele Friseur/innen sind in Teilzeit tätig. Vor Fest- und Feiertagen herrscht vermehrt starker Kundenandrang. Hier muss zum Teil mit Mehrarbeit und längeren Arbeitstagen gerechnet werden.
Wer eine Umschulung zum/zur Friseur/in anstrebt, sollte sich auf einen hart umkämpften Arbeitsmarkt einstellen. Da sich aber kaum jemand die Haare selbst schneidet, wird in diesem Bereich die Nachfrage auch in Zukunft verhältnismäßig stabil bleiben. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen während der Ausbildung kann die Chancen erheblich verbessern. Diese Weiterbildungenkönnen an Berufsschulen, in Betrieben und Kammern in Anspruch genommen werden. Sie umfassen sowohl allgemeine als auch berufsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch ein Zeugnis oder Zertifikat beurkundet, sind einige dieser Qualifikationen wie Betriebsassistent/in im Handwerk oder die Ausbildereignungsprüfung auf spätere Weiterbildungen anrechenbar. Zum Teil bilden sie zudem die Grundlage für die Tätigkeit in ausgewählten Bereichen bzw. für eine Spezialisierung wie die Perückenherstellung.
Gehalt als Friseur/Friseurin
Das Einkommen von Friseuren/Friseurinnen hängt vor allem von den gegebenen Anforderungen ab. Verantwortlichkeit und Berufserfahrung werden ebenfalls berücksichtigt. Teilweise gibt es neben der Grundvergütung Zulagen und Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld. Die tarifliche Bruttogrundvergütung liegt bei dieser Tätigkeit zwischen 1.358 Euro und 1.780 Euro monatlich. Es treten jedoch branchenabhängige sowie regionale Einkommensunterschiede auf.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Um den ständig wachsenden Anforderungen im Berufsalltag gerecht zu werden, müssen Friseur/innen sich bezüglich ihrer Fachkenntnisse stets auf dem Laufenden halten und ihr Wissen kontinuierlich erweitern. Fachliche Anpassungsweiterbildungen stehen in einer großen Themenvielfalt zur Verfügung. Die Auswahl reicht von Frisiertechniken über die Waren- bzw. Produktkunde bis hin zum kundenorientierten Service. Für die Spezialisierung auf bestimmte Einsatzgebiete finden Friseur/innen entsprechende Angebote in Arbeitsbereichen wie Visagistik oder Damen- und Herrenfrisuren.
Wer beruflich vorankommen möchte, kann aus zahlreichen Möglichkeiten zur Aufstiegsweiterbildung wählen. Hier bietet sich insbesondere das Ablegen der Prüfung zum/zur Friseurmeister/in oder zum/zur Meisterassistenten/-assistentin für Kosmetik im Friseurhandwerk an. Weiterbildungen wie die zum/zur Fachkaufmann/-frau in der Handwerkswirtschaft bereiten ebenfalls auf spätere Leitungs- und Spezialfunktionen, beispielsweise auf mittlerer Führungsebene vor.
Friseur/innen mit Hochschulzugang steht zum Beispiel der Weg zum Erwerb eines Bachelorabschlusses im Studienfach Maskenbild offen. Fehlt die schulische Zugangsberechtigung, ist dennoch eine Hochschulausbildung realisierbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Nach bestandener Meisterprüfung können sich Friseur/innen in die Handwerksrolle eintragen lassen. Damit bietet sich ihnen die Gelegenheit, sich mit einem Unternehmen des Friseurhandwerks selbstständig zu machen und aus eigenen Geschäftsideen sowie kreativen Ansätzen ein lohnenswertes Geschäftsmodell zu entwickeln. Hierzu beraten Kammern, Kommunalverwaltungen und Agenturen für Arbeit ausführlicher.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Ein vertieftes Wissen in Chemie, Werken/Technik und Deutsch bildet ein gutes Fundament für die Umschulung zum/zur Friseur/in. Zum Teil ist es möglich, ohne abgeschlossene Ausbildung im Friseurhandwerk zu arbeiten. Jedoch müssen hier häufig Verdiensteinbußen hingenommen werden und ein beruflicher Aufstieg ist kaum realisierbar. Wer allerdings nachweisbar bereits 4 ½ Jahre in diesem Tätigkeitsfeld gearbeitet hat, kann auch ohne reguläre Ausbildung den Berufsabschluss erwerben. Die Kammern bieten hierzu Externenprüfungen und darauf vorbereitende Kurse an. Individuelle Beratung zu diesem Thema gibt es bei den Handwerkskammern.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Friseur/in zählt zu den nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberufen. Die bundesweit geregelte Ausbildung dauert 3 Jahre und wird im Handwerk angeboten. Dank der Wahlqualifikationseinheiten weist dieser Beruf eine flexible Ausbildungsstruktur auf. Eine schulische Ausbildung ist gleichfalls möglich. Auch die Umschulung ist im Rahmen des dualen Systems durchführbar. Hierbei erfolgt die theoretische Ausbildung an der Berufsschule, während praktische Erfahrungen im Friseursalon gesammelt werden. Diese Form der Umschulung dauert normalerweise zwei Jahre und für die Arbeit im Salon gibt es eine Ausbildungsvergütung. Bei einer rein schulischen Umschulungsmaßnahme bietet sich neben der Vollzeit- auch einer Teilzeitausbildung in Abendkursen an, die besonders für Menschen interessant ist, die noch in ihrem bisherigen Beruf erwerbstätig sind.
Rechtlich ist beim Friseurberuf keine spezielle schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen angehende Friseur/innen mit Hauptschulabschluss. Die Schulen legen jeweils ihre eigenen Zugangskriterien fest. Auch hier ist zum Teil ein Hauptschulabschluss Voraussetzung.
Finanzierung der Umschulung
Für die Finanzierung der Umschulung zum/zur Friseurin ist zumeist das Arbeitsamt zuständig. Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss jedoch die Notwendigkeit der Umschulungsmaßnahme nachgewiesen werden. So sollte sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden. Wer die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines vorhergehenden Arbeitsunfalls durchführen möchte, kann bezüglich der Kostenübernahme auch bei der Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung anfragen.