Berufsbild Fachinformatiker – Anwendungsentwicklung oder Systemintegration
Während Fachinformatiker/innen für Anwendungsentwicklungden Entwurf und die Realisierung von Softwareprojekten nach Kundenwunsch übernehmen und IT-Systeme analysieren und planen, obliegen den Fachinformatiker/innen für Systemintegration die Umsetzung kundenspezifischer Informations- und Kommunikationslösungen sowie die Vernetzung von Hard- und Softwarekomponenten. Angestellte beider Fachrichtungen kümmern sich zudem um die Beratung und die Schulung der Benutzer.
Die Tätigkeitsbereiche liegen vor allem in der IT-Branche, aber auch in Unternehmen diverser Wirtschaftsbereiche. Fachinformatiker/innen für Anwendungsentwicklung sind darüber hinaus in Firmen tätig, die für ihre Geschäftsprozesse eine eigene Software entwickeln bzw. anpassen.
Treten Störungen oder Fehler auf, deren zeitnahe Behebung erforderlich ist, müssen die Fachkräfte gegebenenfalls Mehrarbeit leisten. Wer im Kundensupport angestellt ist, arbeitet zum Teil auch in den Abendstunden oder am Wochenende.
Ihr breites Fachwissen bietet den Fachinformatikern/Fachinformatikerinnen beider Fachrichtungen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es ist jedoch unabdingbar, sich der ständigen Weiterentwicklung anzupassen und sich kontinuierlich mit neuen Technologien zu beschäftigen. Die Zukunftsperspektiven lassen sich durch die Aneignung von Zusatzqualifikationen im Rahmen der Ausbildung noch weiter verbessern. Diese werden von Berufsschulen, Kammern und Betrieben angeboten.
Die in der Regel mit einem Zeugnis oder einem Zertifikat bescheinigten Fortbildungen beinhalten allgemeine oder berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten. Einige Qualifikationen sind auf spätere Weiterbildungen anrechenbar. Andere bilden die Basis für den Einsatz in ausgewählten Bereichen oder für eine Spezialisierung wie kaufmännische Anwendungen. Für Umschüler mit mittlerem Bildungsabschluss besteht gegebenenfalls die Option, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Gehalt als Fachinformatiker
Das Einkommen von Fachinformatiker/innen für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration hängt wesentlich von den jeweiligen Anforderungen ab. Verantwortung und Berufserfahrung fließen gleichfalls mit ein. Zum Teil werden neben dem Grundgehalt Sonderzahlungen und Zulagen wie Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten branchenabhängige und regionale Einkommensunterschiede auf. Die tarifliche Bruttovergütung kann zum Beispiel zwischen 2.713 Euro und 3.155 Euro pro Monat betragen.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Fachinformatiker/innen für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration kommen nicht umhin, sich ständig weiterzubilden, um fachlich auf dem Laufenden zu bleiben. Für die Anpassungsweiterbildung steht für das Fachgebiet Anwendungsentwicklung ein breites Themenspektrum zur Verfügung, welches neben Programmiersprachen beispielsweise auch Datenbankentwicklung und Anwendungsberatung beinhaltet. Wer sich auf Einsatzgebiete spezialisieren möchte, findet entsprechende Angebote in Bereichen wie Systembetreuung oder Entwicklung kundenspezifischer oder unternehmensinterner Software.
Im Fachgebiet Systemintegration bieten sich für die Anpassungsweiterbildung Schwerpunkte wie Softwareentwicklung, Netzwerkadministration oder Anwendungsberatung an. Eine Spezialisierung ist hier beispielsweise auf Gebieten wie Entwicklung, Konfiguration oder Integration von Systemen der Telekommunikations- und Informationstechnik möglich.
Für den beruflichen Aufstieg ist für Fachinformatiker/innen beider Fachgebiete die Prüfung als Softwareentwickler/innaheliegend. Anwendungsentwickler können zudem beispielsweise die Prüfung als Komponentenentwickler/in ablegen.
Fachinformatiker/innen für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration mit Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit, zu studieren und zum Beispiel einen Bachelorabschluss im Fach Informatik zu erwerben. Auch ohne schulische Zugangsberechtigung ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium realisierbar.
In beiden Fachrichtungen steht es den Ausgebildeten frei, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Sie können zum Beispiel einen Handels- oder Servicebetrieb im jeweiligen Fachgebiet übernehmen oder neu gründen. Hierbei kommt ein Software- oder Systemhaus infrage, ein Computerfachhandel oder der Vertrieb von Computer-Soft- und Hardware. Eine Existenzgründung als Anbieter von Computerdienstleistungen ist ebenfalls denkbar. Die Kammern, Kommunalverwaltungen und die Agenturen für Arbeit bieten hierzu umfassende Beratungen an.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Vertiefte Kenntnisse in Informatik, Mathematik und Englisch bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration. Wer bereits längere Zeit ohne Berufsabschluss die Tätigkeit eines/einer Fachinformatikers/Fachinformatikerin ausübt, kann von der zuständigen Industrie- und Handelskammer prüfen lassen, ob für ihn das Ablegen einer sogenannten Externenprüfung infrage kommt.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration gehört zu den anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Diese 3-jährige Ausbildung ist bundesweit geregelt und wird in IT-Abteilungen von Firmen oder in Unternehmen der IT-Branche angeboten. Eine schulische Ausbildung ist ebenfalls möglich. Wer über eine Umschulung in diesen Beruf einsteigen möchte, muss mit einer Dauer von ca. 24 Monaten inklusive sechs Monaten Betriebspraktikum rechnen. Auch ein Fernstudium ist in beiden Fachgebieten realisierbar. Dieses dauert bei einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von elf Stunden ca. 15 Monate. Die Studiendauer kann jedoch bei Bedarf kostenlos bis auf 23 Monate verlängert werden.
Rechtlich wird für diesen Beruf keine konkrete schulische oder berufliche Vorbildung vorgegeben. Betriebe bevorzugen angehende Fachinformatiker/innen für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration mit Hochschulreife. Die Schulen legen jeweils eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil ist ein mittlerer Bildungsabschluss Voraussetzung. Einige Weiterbildungsträger erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Erfahrungen aus einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit.
Finanzierung der Umschulung
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann die Umschulung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, der Jobcenter oder der ARGE finanziert werden. Hierzu ist es erforderlich, die Notwendigkeit der Maßnahme für die Verbesserung der Chancen auf berufliche Wiedereingliederung oder für das Abwenden einer drohenden Arbeitslosigkeit nachzuweisen. Zudem müssen sowohl die Umschulungsmaßnahme als auch der Bildungsträger für die Förderung zugelassen sein. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um eine zentrale Umschulung oder um ein Fernstudium handelt. Unter Umständen beteiligt sich auch der ehemalige Arbeitgeber im Rahmen einer Abfindung nach der Kündigung an den Ausbildungskosten.