Berufsbild Bürokaufmann/ Bürokauffrau
Bürokaufleuten obliegen die kaufmännischen Aufgaben in Bereichen wie Rechnungsbearbeitung, Buchführung und Personalverwaltung. Darüber hinaus übernehmen sie organisatorische Büroarbeiten wie das Koordinieren von Terminen, die Vorbereitung von Besprechungen oder das Bearbeiten des Schriftverkehrs. Die Tätigkeitsbereiche von Bürokaufmännern/-frauen liegen innerhalb der Verwaltungsabteilungen von Unternehmen in sämtlichen Wirtschaftsbereichen.
In vielen Unternehmen gibt es Gleitzeitregelungen, dank derer Bürokaufleute ihre Arbeitszeit flexibel einrichten können. Bei einer Tätigkeit an der betrieblichen Hotline oder im Empfangsbereich ist jedoch die Anwesenheit zu festen Zeiten unumgänglich. Außerdem ist es nicht immer möglich, das Büro pünktlich zum vorgesehenen Feierabend zu verlassen, insbesondere dann, wenn ein Geschäftsvorgang zu einem bestimmten Termin oder vor Ablauf einer Frist bearbeitet sein muss.
Eine Umschulung zum/zur Bürokaufmann/-frau kann die Chancen auf einen Arbeitsplatz deutlich erhöhen. Noch weiter verbessern lassen sich die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen während der Ausbildung. Diese werden von Berufsschulen, Betrieben und Kammern angeboten und beinhalten sowohl allgemeine als auch berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten. Bei einigen mittels Zertifikat oder Zeugnis bescheinigten Lehrgängen besteht die Möglichkeit, diese auf spätere Weiterbildungen anrechnen. Andere bilden die Basis für den Einsatz in ausgewählten Bereichen bzw. für Spezialisierungen wie das Finanz- und Rechnungswesen.
Gehalt als Bürokaufmann/-frau
Das Einkommen von Bürokaufleuten hängt im Wesentlichen von den jeweiligen Arbeitsanforderungen ab. Zudem werden zumeist Verantwortlichkeit und Berufserfahrung berücksichtigt. Neben der Grundlagenvergütung erfolgt zum Teil die Zahlung von Zulagen sowie Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt und vermögenswirksame Leistungen. Der Verdienst für Bürokaufleute ist im industriellen Bereich meist höher als im Dienstleistungs- und Handelsbereich. Derzeit variiert das Gehalt von Bürokaufmännern/-frauen zwischen etwa 1.300 Euro im Handwerk und 2.500 Euro in der Industrie.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Bürokaufleute müssen ihr Fachwissen ständig auf dem Laufenden halten und die vorhandenen Kenntnisse erweitern, um den steigenden Anforderungen im Arbeitsalltag gerecht zu werden. Das Themenspektrum für eine Anpassungsweiterbildungreicht vom Finanz- und Rechnungswesen über EDV-Anwendungen bis hin zur betrieblichen Organisation. Für die Spezialisierung auf bestimmte Einsatzgebiete finden Bürokaufleute entsprechende Angebote in Bereichen wie Vertrieb und Einkauf.
Für den beruflichen Aufstieg stehen zahlreiche Optionen zur Aufstiegsweiterbildung zur Verfügung. Naheliegend ist das Ablegen der Prüfung als Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau für Büro- und Projektorganisation. Auch andere Weiterbildungen wie Betriebswirt/in für Kommunikation und Büromanagement oder Bürofachwirt/in bereiten auf Leitungs- und Spezialfunktionen, beispielsweise auf der mittleren Führungsebene, vor. Für Bürokaufleute mit Hochschulzugangsberechtigung kommt fernerhin ein Studium, zum Beispiel ein Bachelorabschluss im Fach Betriebswirtschaftslehre, Business Administration infrage. Eine Hochschulausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne schulische Zugangsberechtigung möglich.
Nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung können sich Bürokaufleute beispielsweise mit einem Sekretariatsservice selbstständig machen. Auch die Eigenständigkeit als Leiter/in eines Teleservice-Centers mit Schwerpunkt Büroservice ist denkbar. Die Beratungsstellen der Kammern, Kommunen oder Agenturen für Arbeit bieten hierzu eine umfassende Unterstützung an.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Ein gutes Fundament für eine erfolgreiche Ausbildung bilden vertiefte Kenntnisse in Mathematik, Deutsch, Englisch und Wirtschaft. Erfahrungen im Umgang mit der Datenverarbeitung sind ebenfalls förderlich. Wer die Tätigkeiten des/der Bürokaufmanns/-frau übernehmen möchte, ohne Zeit in eine Umschulung zu investieren, findet am ehesten in kleineren Unternehmen eine entsprechende Anstellung. Kann gegenüber der IHK das 1,5-Fache der Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachgewiesen werden, ist eine externe Teilnahme an der IHK-Prüfung zum/zur Bürokaufmann/-frau realisierbar.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Bürokaufmann/-frau zählt zu den anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Die bundesweit geregelte Ausbildung dauert drei Jahre und wird in Industrie, Handwerk und Handel angeboten. Eine schulische Ausbildung ist ebenso möglich. Daneben bieten zahlreiche Bildungsträger eine zertifizierte Umschulung an. Diese dauert ungefähr zwei Jahre. Der Unterricht findet zumeist ein- bis zweimal pro Woche in Vollzeit statt, sodass die Teilnehmer an den anderen Tagen ihrem derzeitigen Beruf nachgehen können. Von einigen Schulen wird auch Teilzeit- oder Blockunterricht angeboten. Neben der schulischen Fortbildungsmaßnahme besteht die Option, sich im Rahmen eines Fernstudiums zum/zur Bürokaufmann/-frau weiterzubilden. Das Lernen erfolgt bequem von zu Hause aus bei freier Einteilung von Lernzeiten und -pensum.
Für die Ausbildung bzw. Umschulung zum/zur Bürokaufmann/-frau sind keine konkreten schulischen oder beruflichen Vorbildungen rechtlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Schulen legen ihre Zugangskriterien selbst fest. Meist ist ein mittlerer Bildungsabschluss, zum Teil auch ein Hauptschulabschluss Voraussetzung.
Wer seine Weiterbildung zum/zur Bürokaufmann/-frau an einer Schule absolviert, bekommt, wie in der Berufsschule, die theoretischen Grundlagen vermittelt. Grundlegende praktische Qualifikationen werden bei Projektarbeiten erworben. Weitere Phasen der praktischen Ausbildung erfolgen beispielsweise in Übungsfirmen oder im Rahmen von Betriebspraktika. Bei einem Fernstudium kann die persönliche Teilnahme an Seminaren Bedingung für einen vollwertigen Abschluss sein.
Finanzierung der Umschulung
Unter bestimmten persönlichen Prämissen lässt sich eine Umschulung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, eines Jobcenters oder der ARGE finanzieren. Hierzu ist jedoch der Nachweis erforderlich, dass der/die Arbeitnehmer/in seine Chancen bei der beruflichen Eingliederung durch die Bildungsmaßnahme verbessert, damit eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden kann oder die Notwendigkeit einer Fortbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt wird. Auch ein Fernstudium ist mithilfe eines Bildungsgutscheins zu 100 Prozent finanzierbar, wenn die entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. Eine Förderung nach SGB II oder SGB III ist unter Umständen ebenfalls möglich. Zum Teil kommt es vor, dass sich bei einer vorhergehenden Kündigung der ehemalige Arbeitgeber dazu bereit erklärt, eine Fortbildung oder Umschulung zu finanzieren