Berufsbild Altenpfleger/in
Altenpflegern und Altenpflegerinnen obliegt die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger älterer Menschen. Sie beraten diese, unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung, animieren sie zu sinnvoller Beschäftigung sowie Freizeitgestaltung und kümmern sich um pflegerisch-medizinische Aufgaben. Das Haupttätigkeitsfeld für Altenpfleger/innen ist in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, in Tages- und Hauskrankenpflegediensten oder in Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung zu finden.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich in Altenwohn- und -pflegeheimen, ambulanten sozialen Diensten, paritätischen Verbänden mit angeschlossenem Pflegedienst, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in Seniorenberatungsstellen. Darüber hinaus können Altenpfleger/innen in Privathaushalten, in der Pflegeberatung von Seniorenorganisationen, in Diakonien mit dazugehörigem Altenpflegedienst oder in Pflegestützpunkten tätig werden.
Da die Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern oder die Bewohner/innen von Pflegeeinrichtungen häufig rund um die Uhr Betreuung und Beobachtung benötigen, arbeiten Altenpfleger/innen dort oft auch nachts und an den Wochenenden in Schichtarbeit.
Angesichts der in den nächsten Jahren zu erwartenden Änderung der Bevölkerungsstruktur, die ein drastisches Wachstum des Anteils älterer Menschen mit sich bringen wird, sind die beruflichen Chancen für Altenpfleger/innen ausgesprochen gut. Die Zahl betreuungs- und pflegebedürftiger Personen wird stetig größer. Zudem werden medizinisch-pflegerische Aufgaben aus finanziellen Gründen aus den Krankenhäusern in die ambulanten Dienste bzw. in die Pflegeheime verlagert.
Angehende Altenpfleger/innen können ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch die Aneignung zusätzlicher Qualifikationen während der Ausbildung noch weiter verbessern. So besteht beispielsweise die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife. Bei bereits vorhandener Hochschulreife steht zudem die Option einer Kombination von Ausbildung und Fachhochschulstudium offen.
Gehalt als Altenpfleger/in
Der Verdienst der von Bund und Kommunen beschäftigten Altenpfleger/innen richtet sich nach der Eingruppierung in die jeweiligen Entgeltgruppen und Stufen des für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags. Einige Arbeitgeber und Einrichtungen lehnen ihre Vergütungen an diese Vereinbarungen an. In der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Einkommen. Zum Teil wird das Entgelt jedoch auch unabhängig hiervon vereinbart.
Die Einordnung in die tariflichen Vergütungsgruppen hängt unter anderem davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob und welche Weiterbildungen absolviert wurden, wie groß die Verantwortung ist, wie komplex die Aufgaben sind und welche beruflichen Erfahrungen bereits vorliegen. Regionale sowie branchenspezifische Faktoren wirken sich ebenfalls auf die Einkommenshöhe aus. Beschäftigte, deren Vergütung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst angelehnt wird, erhalten beispielsweise bei einer Eingruppierung in die Stufen 3 bis 6 der Entgeltgruppe 5 ein Monatsbruttogehalt von 2.331 Euro bis 2.579 Euro.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Altenpfleger/innen müssen sich bezüglich ihres Fachwissens ständig auf dem Laufenden halten und die vorhandenen Fachkenntnisse erweitern, um den Anforderungen im Arbeitsalltag gerecht werden zu können. Fachliche Anpassungsweiterbildungen sind in vielen Bereichen wie medizinische Pflege, Hauswirtschaft, Freizeitgestaltung oder Ernährung verfügbar. Für die Spezialisierung auf bestimmte Einsatzgebiete stehen entsprechende Angebote in Fachgebieten wie Pflege älterer Menschen mit Behinderung, Wundversorgung von Diabetes-Patienten, Pflege von Stomapatienten oder ambulanter Dienst zur Auswahl.
Für das berufliche Vorankommen kann aus einer großen Angebotspalette zur Aufstiegsweiterbildung gewählt werden. Naheliegend ist das Ablegen der Prüfung als Pflegedienstleiter/in oder als Stationsleiter/in in der Alten-, Kranken- und Kinderpflege. Weiterbildungen wie Fachaltenpfleger/in für klinische Geriatrie und Rehabilitation oder Fachwirt/in in der Kranken- und Altenpflege bereiten ebenfalls auf Leitungs- und Spezialfunktionen, unter anderem auf der mittleren Führungsebene, vor.
Altenpfleger/innen, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können studieren und zum Beispiel den Bachelorabschluss im Fach Gerontologie erwerben. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, steht auch ohne schulische Zugangsberechtigung der Weg zum Studium offen.
Wer die Selbstständigkeit anstrebt, kann beispielsweise eine Pflegeberatung, einen Seniorenbetreuungsdienst oder einen ambulanten Pflegedienst eröffnen.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Für eine erfolgreiche Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in sind tief gehende Kenntnisse in Sozialkunde, Wirtschaft, Mathematik, Religionslehre/Ethik, Musik/Kunst und Deutsch von Vorteil. Da oftmals falsche Vorstellungen von der Tätigkeit in der Altenpflege herrschen, ist, sofern sich die Gelegenheit bietet, vor der Umschulung ein Praktikum im medizinisch-pflegerischen Bereich anzuraten, um sich ein genaueres Bild von diesem Berufsbild zu verschaffen.
Der Abschluss im Beruf des/der Altenpflegers/Altenpflegerin ist auch ohne reguläre Ausbildung realisierbar. Grundvoraussetzung ist eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem oder einen ähnlichen Bereich. Ist diese vorhanden, besteht die Möglichkeit, in Kursen das fachtheoretische Wissen sowie fachpraktische Fähigkeiten zu ergänzen und zu vertiefen, um Zugang zur Externenprüfung zu erhalten. Berufsbegleitende Nachqualifizierungsmaßnahmen, bei welchen einzelne Module zertifiziert werden, ermöglichen ebenfalls die Zulassung zur Externenprüfung. Fernschulen bilden, dem Trend folgend, den Fernlehrgang Altenpflege an. Dieser erlaubt das Erlernen des Berufs neben der noch ausgeübten Tätigkeit bei freier Zeiteinteilung von zu Hause aus.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Die Ausbildung bzw. Umschulung zum/zur Altenpfleger/in ist bundesweit einheitlich geregelt. Der schulische Teil wird an Berufsfachschulen und die praktische Komponente in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt. In Vollzeit dauert die Ausbildung 3 Jahre, in Teilzeit bis zu 5 Jahre. Modellversuche, in denen ein Aufbaumodul einen zusätzlichen Abschluss ermöglicht, sehen eine 3 ½-jährige Ausbildungsdauer vor. Zudem besteht die Möglichkeit, die Berufsfachschulausbildung mit einem Hochschulstudium zu verknüpfen.
Voraussetzung für die Umschulung zum/zur Altenpfleger/in ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine diesem gleichwertige Vorbildung. Schüler/innen mit Hauptschulabschluss können bei zusätzlich vorhandener abgeschlossener Berufsausbildung von wenigstens zweijähriger Dauer oder der Erlaubnis als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in ebenfalls zugelassen werden. Gleiches gilt bei erfolgreich abgeschlossener landesrechtlich geregelter einjähriger Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe. Auch für Schüler/innen mit einer anderen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung besteht die Möglichkeit der Aufnahme. Vor Beginn der Umschulung ist die gesundheitliche Eignung für diesen Beruf durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet eine Starthilfe zum Ausbildungszugang.
Finanzierung der Umschulung
Sind die Fördervoraussetzungen für eine Umschulung gegeben, können die ARGE, die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter Bildungsgutscheine zur Finanzierung der Ausbildung ausgeben. Hierzu muss der/die Arbeitnehmer/in nachweisen, dass die Umschulung der Verbesserung der Arbeitsmarktchancen dient oder durch die Maßnahme eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird. Den Gutschein kann der Bildungsinteressent bei einem förderwürdigen Weiterbildungsträger seiner Wahl einlösen. Ein Fernstudium ist ebenfalls mit einem Bildungsgutschein voll finanzierbar, sofern eine entsprechende Zertifizierung des Lehrgangs vorliegt.