In Deutschland sind mehrere Schulabschlüsse möglich. Diese unterteilen sich in 1. Hauptschul- bzw. qualifizierenden Hauptschulabschluss, 2. Mittlere Reife, 3. Fachhochschulreife sowie 4. Abitur.
1. Hauptschul- bzw. qualifizierender Hauptschulabschluss
Je nach Bundesland und Schulform erhält ein Schüler/eine Schülerin den Hauptschulabschluss nach Beendigung der 9. oder 10. Klasse. Er ist für viele Ausbildungen im Rahmen des „Dualen Ausbildungssystems“ die übliche Grundlage; gesetzlich vorgeschrieben ist ein bestimmter Schulabschluss für eine duale Ausbildung allerdings nicht. Eine duale Ausbildung beinhaltet die parallele Ausbildung in einer Berufsschule und einem Betrieb.
In einigen Bundesländern kann ein qualifizierender Hauptschulabschluss über eine zusätzliche Prüfung erworben werden – in Bayern etwa der „qualifizierende Abschluss der Mittelschule“. Er erhöht die Chancen für einen Ausbildungsplatz und kann den Weg zur Mittleren Reife erleichtern.
In anderen Ländern gibt es nach der 10. Klasse einen erweiterten Hauptschulabschluss, der meist an einen bestimmten Notendurchschnitt geknüpft ist (in Berlin und Brandenburg etwa als „erweiterte Berufsbildungsreife“). Wie es im Einzelnen geht, zeigt der Beitrag Hauptschulabschluss nachholen.
2. Mittlere Reife
Die „Mittlere Reife“ trägt in den einzelnen Bundesländern verschiedene Bezeichnungen. Dazu zählen die Begriffe „Mittlerer Bildungsabschluss“, „Realschulabschluss“, „Fachoberschulreife“, „Qualifizierter Sekundarabschluss“, „Mittlerer Schulabschluss“ sowie „Sekundarabschluss I“. Regulär kann dieser Abschluss meist nach der 10. Klasse durch eine Prüfung erreicht werden und stellt eine günstige Voraussetzung für eine Berufsausbildung dar. Zudem eröffnet er die Möglichkeit, weitere qualifizierende, schulische Abschlüsse zu erwerben. Mehr dazu im Beitrag Realschulabschluss nachholen.
3. Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird umgangssprachlich auch als „Fachabitur“ bezeichnet. Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Davon zu unterscheiden ist die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium bestimmter Fachrichtungen auch an Universitäten berechtigt. In einigen Bundesländern ist es außerdem möglich, an einer Berufsoberschule die fachgebundene oder – mit einer zweiten Fremdsprache – die „Allgemeine Hochschulreife“, also das Abitur, zu erlangen.
4. Abitur
Das Abitur wird auch als „Allgemeine Hochschulreife“ bezeichnet und gilt als höchster Schulabschluss in Deutschland. Es berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten und Hochschulen – sofern nicht Zulassungsbeschränkungen oder Eignungsprüfungen entgegenstehen. Wege dorthin beschreibt der Beitrag Abitur nachholen.