Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Fernakademie für Erwachsenenbildung · Hamburg
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter (AZAV).
- Bildungsprämie – Prämiengutschein des Bundes für berufsbezogene Weiterbildung.
- Bildungsscheck – Landesförderung (z. B. NRW, Brandenburg) für Beschäftigte.
Für wen geeignet?
Voraussetzung: Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie entwederrn1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis [b]oder[/b]rn2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem mindestens dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis [b]oder[/b]rn3. ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis [b]oder[/b]rn4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis [b]oder[/b]rn5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.rnrnDie Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes/einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen haben. Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. Darüber hinaus können Sie zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.rnrnHierbei handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung, die für alle prüfenden Industrie- und Handelskammern gilt.
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