Rechtswissenschaften sind eine der ältesten Studienarten überhaupt. Die in Deutschland gemeinhin, aber nicht korrekt, als Jura bezeichnete Disziplin Jus beinhaltet die Auseinandersetzung mit dem Rechtssystem oder schlicht: mit Recht und Gesetz. Diese Disziplin ist längst nicht mehr auf Studiengänge wie Rechtswissenschaften oder "Jura" beschränkt. Spezielle Teildisziplinen bieten die Hochschule ebenfalls an. Insbesondere der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht hat eine herausgehobene Bedeutung. Denn die Absolventinnen und Absolventen strömen mit fundierten und mit betriebswirtschaftlichem Wissen angereicherten rechtswissenschaftlichen Kenntnissen auf den Arbeitsmarkt, der ihre Fachkompetenzen gern aufnimmt. Für die meisten Positionen in Unternehmen sind Bachelor- oder Masterabschlüsse völlig ausreichend. Vertragsangelegenheiten, Arbeitsrecht, internationales Recht und viele andere Themen bilden den Schwerpunkt für rechtswissenschaftliche Arbeitsstellen in der Wirtschaft. Hinzu kommen Spezialdisziplinen wie Sozial- oder Gesundheitsrecht.
Die typische Volljuristin bzw. der Volljurist ist dagegen für die konkrete Arbeit vor Gericht gefordert. Richter, Anwälte, aber auch Notare und Staatsanwälte werden in Deutschland nur zugelassen, wenn Sie die Erste Juristische Prüfung (EJP) sowie die Zweite Juristische Prüfung (ZJP) erfolgreich abgelegt und anschließend Praxiserfahrung gesammelt haben. Die beiden Prüfungen ersetzen seit einigen Jahren das Erste und Zweite juristische Staatsexamen. Diese besondere Voraussetzung bedeutet eine längere akademische Ausbildung. Für die freie Wirtschaft sind die dabei gewonnenen Qualifikationen in der Regel nicht erforderlich, da diese stark auf eine gerichtliche Auseinandersetzung abzielen. Im Gegenteil: Angestellte Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler können maximal den Status eines Syndikus erhalten. Sie dürfen Ihren Arbeitgeber damit beispielsweise nicht als Anwalt vor Gericht vertreten. Daher nutzen Unternehmen gern Absolventinnen und Absolventen, die sich im Rahmen eines Präsenz- oder Fernstudiums fundierte Kenntnisse der Rechtswissenschaften angeeignet haben und über gesuchtes Spezialwissen wie zum Beispiel Vertragsrecht verfügen.
Das Einsatzgebiet für Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Fernstudiums im Bereich Rechtswissenschaften ist groß. Sie arbeiten Verträge aus, führen Verhandlungen, setzen sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen für Angebote, Produktion und Vertrieb auseinander oder arbeiten beratend. Sie sind interne Expertinnen und Experten für IT-Recht, Finanzrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Kartellrecht usw. Einen Vorteil in der freien Wirtschaft haben Studierende eines Fernstudiengangs in Wirtschaftsrecht, da sie sich zusätzlich betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse aneignen. Die Mischung aus fundierten rechtswissenschaftlichen Kompetenzen und Basiswissen der Betriebswirtschaft macht sie zu wertvollen Fachkräften in der freien Wirtschaft, bei Behörden und im Vereinswesen.
Die Arbeitsmarktaussichten sind dennoch durchwachsen. Denn in den letzten Jahren hat sich die Zahl der Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler stark erhöht. Mittelfristig ist daher mit einer Sättigung des freien Arbeitsmarktes zu rechnen. Mit frühzeitigen Praktika, einer klaren Spezialisierung auf bestimmte Rechtsbereiche sowie einer Abrundung der Kompetenten durch Business-Englisch, betriebswirtschaftliches Wissen und ggf. Führungskompetenzen sind die Jobaussichten im individuellen Fall aber dennoch gut.