Berufsbild Physiotherapeut/in
Der Beruf des/der Physiotherapeuten/-therapeutin hat in den vergangenen Jahrzehnten eine starke Aufwertung erfahren. Umgangssprachlich noch als Krankengymnastik bezeichnet, stellt die Physiotherapie ein abwechslungsreiches und spannendes Beschäftigungsfeld dar, das sehr viel Verantwortung und Sorgfalt erfordert.
Physiotherapeuten und –therapeutinnen widmen sich der Aufgabe, die Beweglichkeit und andere körperlichen Funktionen ihrer Patienten bzw. Kunden zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern, insbesondere dann, wenn diese aufgrund ihres Alters, einer Verletzung oder einer Behinderung besonderen Bedarf haben. Darüber hinaus werden Physiotherapeutinnen und –therapeuten auch präventiv tätig. Unterschieden wird zwischen der aktiven Therapie, bei der z.B. gezielt Muskeln bewegt oder den Patientinnen und Patienten bestimmte Übungen oder Bewegungen beigebracht werden, und der passiven Therapie, welche z.B. Wärmebehandlungen oder Massagen beinhaltet.
Physiotherapie ist eine intensive Arbeit mit Menschen und an Menschen. Dies bedeutet, dass Physiotherapeuten und –therapeutinnen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen mitbringen und sowohl psychisch, als auch physisch belastbar sein müssen. Die Arbeit erfolgt mit direktem Körperkontakt und stellt, insbesondere bei Massagen, besondere Anforderungen an die Rückenmuskulatur der Therapeuten und Therapeutinnen. Da viele Patientinnen und Patienten aufgrund von Schicksalsschlägen eine Physiotherapie benötigen erfordert die Tätigkeit als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin zusätzlich zur körperlichen eine hohe emotionale Belastbarkeit. Da bei der Physiotherapie die Mitarbeit der Patientinnen und Patienten den Erfolg der Therapie maßgebend bestimmt, ist auch ein hohes Maß an Geduld und Motivationsfähigkeit seitens der Therapeutinnen und Therapeuten von Nöten.
Die Therapie konzipieren Physiotherapeuten und –therapeutinnen meist selbst und führen sie eigenständig durch. Im medizinischen Bereich erfolgt die Leistung auf ärztliche Anordnung und erfordert daher ein hohes Maß an Koordination mit den verschiedenen behandelnden Stellen.
Je nach Position erledigen Physiotherapeutinnen und –therapeuten auch administrative und koordinative Aufgaben im Büro, teilweise ausschließlich, teilweise zusätzlich zur Ausführung der Therapie.
Physiotherapeutinnen und -therapeuten können sowohl im medizinischen, als auch im nicht-medizinischen Bereich tätig sein, in beiden Fällen sowohl als Angestellte, als auch als Selbstständige. Als Angestellte arbeiten sie hauptsächlich in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rehabilitationszentren und Altenheimen. Auch in Einrichtungen, die Menschen mit Behinderung betreuen oder beschäftigen, können sie tätig sein. Im nicht-medizinischen Bereich gehören Sportstätten und Wellnessanbieter zu den häufigsten Arbeitsplätzen.
Die Arbeitsform als selbstständige/r Physiotherapeut oder -therapeutin empfiehlt sich für alle, die sich mehr Entscheidungsfreiräume erschließen wollen. Besonders Eltern nutzen häufig die Freiräume, die sich aus einer selbstständigen Tätigkeit ergeben, um beispielsweise Wochenend- und Schichtarbeit, wie sie in Krankenhäusern üblich ist, zu entgehen. Neben der Gründung einer eigenen Praxis kommt dann auch die Tätigkeit als Freiberufler/-in infrage. Wer über spezielle Fertigkeiten verfügt, beispielsweise eine Fortbildung in Lymphdrainage absolviert hat, kann seine Dienstleistung dann als Freier Mitarbeiter bzw. Freie Mitarbeiterin anbieten. Häufig eröffnen Physiotherapeutinnen und -therapeuten nach ihrer Qualifizierung auch Gemeinschaftspraxen, in denen die Beteiligten unterschiedliche Therapieformen anbieten.
Die Physiotherapie gehört zu den Gesundheitsberufen und bringt daher unregelmäßige Arbeitszeiten und auch Dienste an Wochenenden und Feiertagen mit sich. Unabhängig davon, ob sie in einem Krankenhaus, bei einem ambulanten Dienst oder selbstständig arbeiten, bestimmen Physiotherapeuten und –therapeutinnen ihre Arbeitszeit nach den Bedürfnissen ihrer Patienten.
Die Berufsausübung von Physiotherapeutinnen und -therapeuten ist stark reglementiert. Um die Leistung einer Krankenkasse anbieten zu dürfen – egal, ob angestellt oder selbstständig – müssen Physiotherapeuten und –therapeutinnen zunächst den anerkannten Abschluss als Physiotherapeut/in nachweisen können. Zusätzlich muss eine Berufserlaubnis eingeholt werden. Darüber hinaus sind Physiotherapeutinnen und –therapeuten verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.
Der Deutsche Wissenschaftsrat geht von einem wachsenden Anteil an Personen mit „multimorbiden“ und/oder chronischen Erkrankungen aus, woraus sich eine besondere Herausforderung für das Gesundheitsweisen ergibt.* Der Bedarf an qualifizierten Physiotherapeuten/-therapeutinnen ist daher groß – was auch die Chancen für den Eintritt in leitende Positionen oder für eine Existenzgründung erhöht.
Da Physiotherapeutinnen und –therapeuten nicht nur Kranke behandeln, sondern ebenfalls präventiv arbeiten, bietet sich auch mit dem Wellnessbereich ein sehr breites Arbeitsgebiet.
Gehalt als Physiotherapeut/in
Physiotherapeutinnen und -therapeuten und Fach- oder Betriebswirte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, werden nach Tarif bezahlt. Die Höhe des Einkommens richtet sich nach der Eingruppierung in der Tariftabelle, sie ist abhängig von Faktoren wie Alter, Berufserfahrung, Position, Bundesland und Familienstand. Physiotherapeuten müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren, werden dafür aber – im Vergleich zu anderen Berufen im Gesundheitswesen – mit einem höheren Einstiegsgehalt entlohnt. Dieses lässt sich durch qualifizierende Maßnahmen, die zu einer veränderten Eingruppierung führen, noch steigern. So werden Physiotherapeuten/-therapeutinnen, die besonders schwierige Aufgaben übernehmen können oder in leitender Position beschäftigt sind, höher entlohnt als Kollegen/Kolleginnen, die dafür keine Befähigung mitbringen. Werden angestellte Physiotherapeuten oder –therapeutinnen in die Entgeltgruppe 6, Stufe 3 bis 6 eingruppiert, erhalten sie einen Monatsbruttolohn von 2435 bis 2695 Euro.
Auch Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes orientieren sich zum Teil an den dort geltenden Tarifverträgen oder übernehmen diese vollständig. Teilweise gibt es auch davon unabhängige, großflächige Tarifverträge. Eine individuelle Vereinbarung des Einkommens ist damit aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Wer sich als Physiotherapeut/-therapeutin selbstständig macht, muss dagegen eigenständig für sein Einkommen sorgen und Kunden akquirieren. Der Umsatz ist daher im Wesentlichen davon abhängig, wie gut dieses gelingt. Andere Faktoren sind die anfallenden Betriebskosten und die Leistungen, die über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Es lohnt sich also in jedem Fall für Selbstständige, auf eine hohe und breit angelegte Qualifizierung zu achten.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Entsprechend den Anforderungen und dem beständigen Wandel im Gesundheitswesen besteht für Physiotherapeuten/-therapeutinnen die Pflicht zur beständigen Weiterbildung. Neben der Ausbildung an Fachschulen ist mittlerweile auch ein Studium der Physiotherapie möglich. Entsprechend findet sich ein breites Angebot an qualifizierenden Weiterbildungsseminaren, an dem sich auch die Krankenkassen mit eigenen Fortbildungen beteiligen. Je nach Vorkenntnissen und Beschäftigungsfeld erlernen Physiotherapeuten/-therapeutinnen in diesen qualifizierenden Fortbildungen beispielsweise spezielle Therapieformen und Behandlungskonzepte kennen und ausführen.
Die Anpassungsqualifizierungen berücksichtigen die Vorkenntnisse der Teilnehmer/-innen bzw. bieten ihnen Möglichkeiten, das eigene Wissen und Können zu vertiefen und zu erweitern. Seminare aus der allgemeinen Physiotherapie werden beispielsweise in den Fachgebieten Anatomie und Atemarbeit, manuelle Lymphdrainage, Motopädie oder Behandlung von Wirbelsäulenbeschwerden angeboten. Doch nicht nur die fachliche Ausrichtung wird in den qualifizierenden Lehrgängen geschult, auch der Umgang mit Patienten, kommunikative Kompetenzen, die Pflege von Patientendateien oder die Übernahme von Lehrtätigkeiten können trainiert werden.
Wer mindestens über einen Realschulabschluss verfügt, kann zudem sein Beschäftigungsfeld durch ein grundständiges Studium in Bereichen wie Ergotherapie, Heil- oder Rehabilitationspädagogik erweitern. Als konsekutive Masterstudiengänge werden beispielsweise Tanz- und Bewegungstherapie, Sportwissenschaft oder Motologie angeboten.
Viele Physiotherapeuten/-therapeutinnen nutzen die genannten Aufstiegsweiterbildungen für die Qualifizierung für eine selbstständige Tätigkeit oder für die Übernahme einer leitenden Position in Kliniken, Kurheimen oder auch im Wellness- und Fitnessbereich.
Dauer und Voraussetzungen der Umschulung
Die Physiotherapie Ausbildung bzw. Umschulung ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen für Physiotherapie. Sie dauert mindestens drei Jahre. Wenn ein zusätzlicher Abschluss, z.B. als Gymnastiklehrer/in, in die Ausbildung integriert wird, ist eine Ausbildungsdauer von bis zu fünfeinhalb Jahren möglich.
Die Ausbildung gliedert sich in einen Unterrichtsteil, der in der Regel in Vollzeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit oder als Fernunterricht, an der entsprechenden Schule absolviert wird, und eine praktische Ausbildung, die in fachmedizinischen Abteilungen von Krankenhäusern stattfindet.
Die Voraussetzung für den Zugang zu einer Physiotherapie Ausbildung ist entweder ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine mindestens zehnjährige Schulbildung, bei der der erweiterte Hauptschulabschluss erworben wurde oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlicher, mindestens zweijähriger und abgeschlossener Berufsausbildung. Darüber hinaus sind ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung und ein Nachweis über eine Berufsunfall- bzw. Haftpflichtversicherung nötig. Manche Schulen verlangen vor der Zulassung zusätzlich ein (erweitertes) Führungszeugnis und/oder die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Sehr empfohlen, aber selten zwingende Voraussetzung ist ein vorhergehendes Praktikum in der Krankenpflege.
Je nach Angebot der Schule, an der die Ausbildung absolviert wird, ist mit der Ausbildung auch ein Erwerb der Fachholschulreife möglich.
Finanzierung der Umschulung
Da die Ausbildung zum Physiotherapeuten bzw. zur Physiotherapeutin an schulischen Einrichtungen stattfindet, wird sie nicht vergütet. Eine Finanzierung der Ausbildung durch einen Bildungsgutschein ist generell möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Finanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.
* (Quelle: www.aerzteblatt.de/nachrichten/50900/Wissenschaftsrat-empfiehlt-Akademisierung-der-Gesundheitsberufe).