Berufsbild Industriekaufmann/-frau
Industriekaufleute beschäftigen sich in Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit bzw. in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichen. Hierzu zählen beispielsweise die Materialwirtschaft, Vertrieb und Marketing sowie Personal-, Finanz- und Rechnungswesen. Die Tätigkeitsfelder für Industriekaufleute sind in Firmen sämtlicher Branchen zu finden, unter anderem in der Fahrzeug-, Elektro- oder Textilindustrie.
Normalerweise arbeiten Industriekaufleute zu den gewöhnlichen Wochenarbeitszeiten. Stehen Termingeschäfte an, müssen Waren eilig versendet werden oder sind die Jahresabschlussarbeiten fällig, ist mit längeren Arbeitszeiten zu rechnen.
Da sich dem/der Industriekaufmann/-frau in nahezu allen Zweigen der Wirtschaft entsprechende Tätigkeitsfelder bieten und die Ausbildung zu den besten im kaufmännischen Bereich zählt, sind die Chancen am Arbeitsmarkt sehr gut. Durch das Ablegen von Zusatzqualifikationen während der Umschulung, die von Berufsschulen, Kammern und Betrieben angeboten werden, lassen sich die Perspektiven noch weiter verbessern. Zum Teil erfolgt die Anrechnung der mit Zertifikaten oder Zeugnissen bescheinigten Fortbildungen auf eine spätere Weiterbildung. Oftmals bilden sie auch die Basis für eine spätere Tätigkeit in ausgewählten Arbeitsbereichen oder für Spezialisierungen, beispielsweise in Richtung Materialwirtschaft. Auszubildende, die über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, können gegebenenfalls die Fachhochschulreife erwerben.
Gehalt als Industriekaufmann/-frau
Das monatliche Einkommen von Industriekaufleuten bemisst sich im Wesentlichen an den jeweiligen Anforderungen, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit. Abhängig von regionalen und branchenabhängigen Einkommensunterschieden beträgt die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise 2.668 Euro bis 2.909 Euro. Teilweise zahlen die Arbeitgeber darüber hinaus auch Zulagen und Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Industriekaufleuten bietet sich ein großes Themenspektrum an fachlichen Anpassungsweiterbildungen. Dieses reicht von der Buchführung über das Rechnungs- und Kontrollwesen bis hin zur betrieblichen Organisation und zu EDV-Anwendungen. Für die Spezialisierung auf bestimmte Einsatzgebiete finden Industriekaufmänner und -frauen zahlreiche Angebote in Bereichen wie Vertrieb oder Einkauf sowie Materialwirtschaft.
Naheliegend für einen beruflichen Aufstieg ist das Ablegen der Prüfung zum/zur Fachkaufmann/-frau für Vertrieb oder zum/zur Fachkaufmann/-frau für Einkauf und Logistik. Wer beispielsweise zukünftig auf mittlerer Führungsebene Leitungs- und Spezialfunktionen übernehmen möchte, kann Weiterbildungen wie die zum/zur Fachwirt/in für Industrie in Anspruch nehmen.
Bei vorhandener Hochschulberechtigung können Industriekaufleute studieren und zum Beispiel den Bachelorabschluss im Fach Industriebetriebswirtschaft erwerben. Auch wenn keine schulische Zugangsberechtigung vorliegt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Hochschulausbildung in Angriff genommen werden.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Ein erweitertes Wissen in Mathematik, Wirtschaft, Deutsch und Englisch bildet eine ideale Grundlage für den gelungenen Abschluss einer Umschulungsmaßnahme zum/zur Industriekaufmann/-frau. Von Vorteil sind darüber hinaus Erfahrungen und Fertigkeiten in der Datenverarbeitung. Kontaktfreudigkeit und die Fähigkeit, sorgfältig zu planen, zu arbeiten und zu organisieren können in diesem Berufsbereich ebenfalls nützlich sein.
Wer bereits mehrere Jahre Berufserfahrung in diesem Tätigkeitsfeld vorweisen kann, aber über keinen formalen Abschluss verfügt, hat gegebenenfalls die Möglichkeit auch ohne vorherige Umschulung im Rahmen einer Externenprüfung an der IHK-Prüfung teilnehmen. Hierfür muss die erworbene betriebliche Praxis in enger Verwandtschaft zum Beruf des/der Industriekaufmanns/-frau stehen. Zudem sollten alle in der Ausbildungsverordnung geforderten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten angeeignet worden sein.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Die Ausbildung respektive Umschulung erfolgt größtenteils nach dem dualen System. Hierbei wird die meiste Zeit der Ausbildung im Betrieb durchgeführt. Dort werden Kenntnisse in Geschäftsprozessen, Marketing, Märkte, Absatz, Leistungserstellung und -abrechnung, Unternehmensprozesse, Personal, Bevorratung, Beschaffung, Aufgabenorganisation, Information und Kommunikation vermittelt und zugleich mit fachpraktischen Aufgaben im Einsatzbereich verknüpft. Ein zusätzlicher Besuch der Berufsschule gibt zudem einen Einblick in den Beruf allgemein, in Unternehmensstrategien, Projekte, in Themen wie Investitionen und Finanzierungen, Planung, Kontrolle und Steuerung von Absatzprozessen und in personalwirtschaftliche Fragestellungen.
Industriekaufmann/-frau ist ein gemäß dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Beruf, der rechtlich keine speziellen schulischen oder beruflichen Zugangsvoraussetzungen erfordert. Die Betriebe stellen in erster Linie angehende Industriekaufleute mit Hochschulreife ein. In den Schulen gelten deren eigene Zugangskriterien. In der Regel wird wenigstens ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt.
Die Umschulung dauert im Allgemeinen drei Jahre. Den Abschluss bildet eine Prüfung vor der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer. Ausbildungsteilnehmer mit vorliegendem Abschluss einer Höheren Handelsschule können bei deren Anrechnung ggf. mit einer Verkürzung auf 2,5 Jahre rechnen. Umschulungsmaßnahmen, die vom Arbeitsamt gefördert werden, sind in der Regel auf 24 Monate ausgelegt. Bei einigen Bildungsträgern ist die Ausbildung zum/zur Industriekaufmann/-frau auch in Teilzeit absolvierbar. Hier verlängert sich die Umschulungszeit auf 36 Monate. Eine berufsbegleitende Studienmaßnahme mit staatlich anerkanntem Abschluss oder einem Zertifikat bieten Fernschulen mit Fernstudiengängen zum/zur Industriefachwirt/in.
Finanzierung der Umschulung
Zahlreiche Vollzeit-Fördermaßnahmen werden für diesen Berufszweig von der Agentur für Arbeit nach SGB III oder von örtlichen Arbeitsgemeinschaften und Jobcentern nach SGB II unterstützt. Für den von diesen vergebenen Bildungsgutschein ist der Nachweis der Notwendigkeit der Umschulungsmaßnahme erforderlich. Diese sollte die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eindeutig verbessern oder eine akut drohende Arbeitslosigkeit verhindern können. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bieten die Rentenversicherungsträger, die Versorgungsämter, die Berufsgenossenschaften bei der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) und die Bundeswehr. In einigen Fällen erklärt sich nach einer Kündigung auch der ehemalige Arbeitgeber im Rahmen einer Abfindung dazu bereit, die Kosten für eine Umschulung teilweise oder ganz zu übernehmen.