Das Berufsbild des/der Erziehers/in
Erzieher/innen obliegt die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Sie sind hauptsächlich in der vorschulischen Erziehung, in der Heimerziehung und in der Kinder- und Jugendarbeit tätig. Erzieher/innen arbeiten vorwiegend in Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergärten, Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. In Familien- oder Suchtberatungsstellen, Erziehungs- und Jugendwohnheimen, Tagesstätten, ambulanten sozialen Diensten oder Wohnheimen für behinderte Menschen finden sich weitere Tätigkeitsfelder. Ein Arbeitsplatz in einer Kinderklinik, Grund- oder Sonderschule, im Internat, einer kirchlichen Kinderbetreuungseinrichtung, im Erholungs- oder Ferienheim sowie in einer Jugendorganisation oder Interessenvertretung ist ebenfalls denkbar.
Die Arbeitszeiten gestalten sich je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich. In Tagesstätten wird die Arbeit überwiegend an den Wochentagen tagsüber geleistet. Dagegen ist in Heimen, in denen rund um die Uhr eine Versorgung gewährleistet sein muss, mit Schichtarbeit zu rechnen. Benötigen Kinder und Jugendliche eine individuelle Betreuung oder sind erkrankt, kann Wochenendarbeit, Nachtbereitschaft oder eine Anwesenheit in den Abendstunden erforderlich sein.
Je nach Tätigkeitsfeld arbeiten Erzieher/innen mit zielgruppenadäquaten Materialien. Spielzeug, Bastel-, Mal- und Naturmaterialien, Sportgeräte, Bücher und Arbeitsblätter gehören ebenso dazu wie Koch- und Küchengeräte, Musikinstrumente, Medien und Medienprodukte. Verwaltende und organisatorische Aufgaben erledigen Erzieher/innen am Computer. Die Kommunikation mit Angehörigen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie gegebenenfalls mit Behörden erfolgt persönlich, per E-Mail oder telefonisch.
Gehalt als Erzieher/innen
Bei von Bund und Kommunen angestellten Erzieher/innen richtet sich das Einkommen nach der jeweiligen Eingruppierung in die Entgeltgruppen bzw. Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Manche Arbeitgeber und Einrichtungen lehnen die von ihnen gezahlten Vergütungen an die im TVöD gültigen Vereinbarungen an. In der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf den Verdienst. In einigen Fällen werden die Einkommen jedoch auch unabhängig davon festlegt. Die Einstufung in die tariflichen Vergütungsgruppen ist unter anderem von der Größe der Verantwortung, der Komplexität der Aufgaben und der beruflichen Erfahrung abhängig. Regionale und branchenspezifische Faktoren sind gleichfalls maßgebend für die Einkommenshöhe. Bei einer Eingruppierung in die Stufe 3 bis 6 der Entgeltgruppe S 6 erhalten im Sozial- und Erziehungsdienst Beschäftigte bei den Kommunen beispielsweise ein Bruttogehalt von 2.578 Euro bis 3.075 Euro. Der Aufstieg in die nächste Stufe hängt von den Zeiten der ununterbrochenen Tätigkeit in der Entgeltgruppe sowie von der Leistung ab.
Derzeit sind die Berufsaussichten für Erzieher/innen ausgezeichnet. Gut ausgebildete Fachkräfte werden gesucht, da das Angebot an Kita-Plätzen für die Jüngsten massiv ausgebaut wird. Nach der Umschulung bzw. Weiterbildung stehen Erzieher und Erzieherinnen zumeist vor der Entscheidung, in welchem Einsatzgebiet sie tätig werden und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Themenspektrum für eine Anpassungsweiterbildung reicht von Elternberatung über Sport- und Spielarten bis hin zur Pädagogik. Erzieher/innen, die eine Spezialisierung anstreben, finden in der Kindergartenerziehung, in der Jugendarbeit oder in der Frühpädagogik entsprechende Angebote.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Für das berufliche Vorankommen stehen zahlreiche Aufstiegsweiterbildungen zur Auswahl. Naheliegend ist das Ablegen einer Prüfung als Fachwirt/in für Erziehungswesen. Auf Leistungs- und Spezialfunktionen in der mittleren Führungsebene bereiten auch Weiterbildungen wie Betriebswirt/in für Sozialwesen vor. Ein Hochschulstudium, beispielsweise ein Bachelorabschluss in Erziehungs- und Bildungswissenschaft, bietet sich für Erzieher/innen mit Hochschulzugangsberechtigung an. Ein Studium ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne schulische Zugangsberechtigung möglich.
Nach einer abgeschlossenen Ausbildung als Erzieher/in steht der Schritt in die Selbstständigkeit offen, zum Beispiel mit einem privaten Kindergarten. Berufserfahrung oder eine Weiterbildung, beispielsweise als Fachwirt/in für Erziehungswesen, können hierfür eine Basis bilden, sind jedoch kein Muss. Kammern, Kommunalverwaltungen und Agenturen für Arbeit bieten umfassende Beratungen zum Thema Existenzgründung an.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung
Vorteile für eine erfolgreiche Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ergeben sich aus tieferen Kenntnissen in den Bereichen Kunst, Musik und Biologie. Für Kinderpfleger/innen, die bereits in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorten, Kindertagesstätten oder anderen sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Externenprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik erfüllen, besteht die Möglichkeit, sich über bestimmte Kurse auf die Prüfung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in vorzubereiten. Auch Fernstudiengänge werden für dieses Berufsfeld angeboten.
Die beruflichen Voraussetzungen für eine Umschulung zum/zur Erzieher/in sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Fachschulen setzen in der Regel die bestandene Abschlussprüfung in einem entsprechenden Ausbildungsberuf voraus, zum Beispiel als Erziehungshelfer/in, Kinderpfleger/in oder in der Kranken-, Familien-, oder Altenpflege. Zudem ist eine angemessene Berufspraxis vorzuweisen. Alternativ wird der Zugang auch mit Fachhochschul- oder Hochschulreife, verbunden mit einer wenigstens viermonatigen praktischen Tätigkeit in einem vergleichbaren Bereich, gewährt. Abhängig von den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen oder den landesrechtlichen Bestimmungen werden teilweise ein Erste-Hilfe-Kurs und/oder ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Dient die Umschulung der Abwehr einer drohenden Arbeitslosigkeit oder verbessern sich dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, unterstützen die Agentur für Arbeit, die ARGE oder die Jobcenter diese finanziell mit einem Bildungsgutschein. Die Förderdauer und -höhe unterscheidet sich je nach Bundesland. Schüler der Berufsfachschule bzw. Fachschule für Sozialwesen können unter Umständen einen Anspruch auf BAföG oder Meister-BAföG haben.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Die schulische Aus- bzw. Weiterbildung zum/zur Erzieher/in ist landesrechtlich geregelt und wird von Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs und weiteren Bildungseinrichtungen angeboten. Die Umschulung bzw. Weiterbildung dauert zwei bis vier Jahre. Hierbei ist auch der Erwerb von Zusatzqualifikationen realisierbar. Daneben bieten viele Hochschulen Bachelor- und Masterstudiengänge für Erzieher und Erzieherinnen an. Die theoretischen Inhalte der Ausbildung werden in sozialpädagogischen Einrichtungen angewandt und umgesetzt. Hier sammeln die Schüler/innen nicht nur Erfahrungen in berufstypischen Arbeitsmethoden, sondern gewinnen zugleich ein Überblick über Aufbau bzw. Ablauforganisation der jeweiligen Institution.